Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

Paragraph 26 
Damit es bey einer ausbrechenden Feuersbrunst an Pferden nicht 
mangle, welche das Wasser oder die Löschgeräte herbeyfahren, 
oder auch die sonst notwendigen Fälle bereit seyn mögen, so 
sollen bei entstehendem Feuer und gegebenem Zeichen und auf 
Verlangen sowohl die Bauern als auch fremde im Ort sich aufhal- 
tende Fuhrleute unweigerlich ihre Pferde zur Verfügung stellen. 
Deswegen müssen an Orten, wo man die Pferde über Nacht auf 
die Gemeinheiten austreibt, immer etwelche zuhause gelassen 
werden, um im Fall einer Not bei der Hand zu sein. 
Daragraph 47 
Jede Gemeinde hat mehrere Feuerleitern, ein paar Feuerhaken, 
ein paar Laternen, ein paar hölzerne Handsprizen, sechs Stück 
Kübel mit Henkeln und ein Paar Wasserbüttenen mit den dazu- 
gehörenden Schleifen anzuschaffen, letzte immer mit Wasser ge- 
füllt zu erhalten und diese Gerätschaften abgetheilt in der Ge- 
meinde auf zwey entgegengesetzten Punkten, unter ein auf allen 
Seiten mit den Löschrequisiten würken zu können unter ein gegen 
die Witerung schützendes mit Ziegel gedecketes kleines Dächlein 
zu bringen. 
Da 
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