Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

Wier Johann Joseph Fürst und Regirer des Hauses und zu Liechtenstein, 
von Nicklosburg, Herzog zu Troppau und Jägerdorf, in Schlesien, Graf 
zu Wittburg, Ritter des goldenen Vlisses und des militärischen Maria 
Theresia Orden, Grosskreuz, seine k.k. Mäjestät wirklicher Genera! 
Feldmarschall eines Husaren Regiments. 
In Ausübung der Souveränitäts Rechte unseres hohen Herrn Karl Fürsten 
von und zu Lichtenstein. 
Haben Uber den auserstatten Vortrag, dass in dem Souveränen Fürstl!. 
Liechtenstein weder eine Feuerlöschordnung bestehe, noch die zur Verhü- 
tung eines etwa umsichreissenden Feuerschadens notwendigen Requisiten 
vorhanden sind, angeordnet, dass die Feuerlöschgerätschaften beigeschafft 
werden sollen, und weil es gewöhnlich ist, dass die öfteren Feuersbrünste 
lediglich entweder aus Unvorsichtigkeit entstehen , oder aus Mangel guter 
Feuerlöschanstalten weiter um sich greifen, So finden Wir uns bewogen 
gegenwärtige Feuerlöschordnung festzusetzen, und darin zum Augenmerk 
zu nehmen. 
|. Wie die Entstehung der Feuersbrünste vermindert, 
ILL. wie die entstandenen Feuersbrünste bei Zeiten entdeckt, 
Il. auf das schleunigst gelöscht, und endlich 
IV. die Vorsicht gegen jene schädlichen Folgen getroffen werden soll, 
die nach bereits geslöschtem Brande sich doch ereigenen können. 
In weıcher Hinsicht Wir keschliessen und verordnen 
Nachstehende Vorschriften zu Beobachten und die Entstehen der Feuers- 
brünste zu vermeiden. 
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