Paragraph 6
Bei engeren Wahlen und Abstimmungen in der Vorstandschaft
entscheidet Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet
der Kommandant.
Paragraph 7
Die Vorstandschaft wählt jährlich aus ihrer Mitte den Kassier;
dieser verwaltet sämtliche Vereinsgelder und hat jährlich bei der Ge-
neral versammlung Rechnung zu legen. Dem Kommandanten steht das
Kassabuch jederzeit zur Einsicht offen.
Paragraph 8
Anschaffungen oder Auslagen jeder Art, die den Betrag von
Fr. 50.- übersteigen, hat die Vorstandschaft vorher der Generalver-
sammlung zur Genehmigung vorzulegen.
GE NERALVER SAMMLUNG
Paragraph 9
Jedes Jahr im Juni wird eine Generalversammlung abgehalten,
zu der jedes Mitglied frühzeitig genug, schriftlich oder mündlich ein-
zuberufen ist.
Die Generalversammlung hört den Bericht des Schriftführers
wie auch den Kassabericht des Kassiers. Jedes Mitglied ist berechtigt,
nachdem es sich vorher beim Vorsitzenden (Kommandanten) zum Wort
gemeldet, berechtigte Reklamationen zu führen wie auch Anträge zu
stellen.
Wenn ein Antragsteller von zwei weiteren Mitgliedern unter-
stützt wird, so hat eine schriftliche Abstimmung zu erfolgen.
Alle drei Jahre erfolgt die Wahl der Vorstandschaft. Jedes
Mitglied ist verpflichtet, sofern es die drei letztverflossenen Jahre in
<einem Amte gestanden ist, eine auf es fallende Wahl anzunehmen.
Die Wahl des Kommandanten wie auch des Spritzenmeisters
sedarf der Bestätigung des jeweiligen Gemeinderates von Mauren.
Bei Wahlen entscheidet im ersten und zweiten Wahlgang das absolute
Mehr, im dritten und weiteren Wahlgang Stimmenmehrheit.
Ab
} da