Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

Paragraph 6 
Bei engeren Wahlen und Abstimmungen in der Vorstandschaft 
entscheidet Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet 
der Kommandant. 
Paragraph 7 
Die Vorstandschaft wählt jährlich aus ihrer Mitte den Kassier; 
dieser verwaltet sämtliche Vereinsgelder und hat jährlich bei der Ge- 
neral versammlung Rechnung zu legen. Dem Kommandanten steht das 
Kassabuch jederzeit zur Einsicht offen. 
Paragraph 8 
Anschaffungen oder Auslagen jeder Art, die den Betrag von 
Fr. 50.- übersteigen, hat die Vorstandschaft vorher der Generalver- 
sammlung zur Genehmigung vorzulegen. 
GE NERALVER SAMMLUNG 
Paragraph 9 
Jedes Jahr im Juni wird eine Generalversammlung abgehalten, 
zu der jedes Mitglied frühzeitig genug, schriftlich oder mündlich ein- 
zuberufen ist. 
Die Generalversammlung hört den Bericht des Schriftführers 
wie auch den Kassabericht des Kassiers. Jedes Mitglied ist berechtigt, 
nachdem es sich vorher beim Vorsitzenden (Kommandanten) zum Wort 
gemeldet, berechtigte Reklamationen zu führen wie auch Anträge zu 
stellen. 
Wenn ein Antragsteller von zwei weiteren Mitgliedern unter- 
stützt wird, so hat eine schriftliche Abstimmung zu erfolgen. 
Alle drei Jahre erfolgt die Wahl der Vorstandschaft. Jedes 
Mitglied ist verpflichtet, sofern es die drei letztverflossenen Jahre in 
<einem Amte gestanden ist, eine auf es fallende Wahl anzunehmen. 
Die Wahl des Kommandanten wie auch des Spritzenmeisters 
sedarf der Bestätigung des jeweiligen Gemeinderates von Mauren. 
Bei Wahlen entscheidet im ersten und zweiten Wahlgang das absolute 
Mehr, im dritten und weiteren Wahlgang Stimmenmehrheit. 
Ab 
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