Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

V. Für Arbeitsleistungen anlässlich eines Brandes hat jedes 
Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. aus der Gemeindekassa für jede 
Stunde 15 Kreuzer zu beanspruchen. Die Zeit wird von der Abfahrt 
der Mannschaft vom Spritzenhaus bis zur Entlassung des einzelnen 
Mannes oder der gesamten Mannschaft gerechnet, 
VI. Die für die Mannschaft notwendige Erfrischung bei einem 
länger andauernden Brande wird von dem Feuerwehrkommandanten 
bestimmt und angewiesen und aus der Gemeindekassa bezahlt. Für 
Speisen und Getränke, welche nicht auf Anordnung des Kommandanten 
beschafft wurden, übernimmt die Gemeinde keine Zahlungsverpflichtung. 
VIl. Die nötige Bespannung für die Spritze anlässlich eines Brandes, 
sowie diejenige anderer nötiger Fuhrwerke, wird, wie bisher, aus der 
Gemeindekasse bezahlt. 
Vill. Zur Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr bei einem Brande 
im Dorf Mauren wird die nach Paragraph 1 der Löschordnung feuer - 
dienstpflichtige Mannschaft der Gemeinde der freiwilligen Feuerwehr 
zugeteilt. Die Zugeteilten unterstehen dem Befehl des Kommandanten , 
und es können über sie dieselben Strafen verhängt werden, wie über die 
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, wenn sie den Anordnungen des 
Feuerwehrkommandanten nicht Folge leisten. Für Dienstleistungen haben 
dieselben jedoch keinen Anspruch auf Entlohnung. 
IX. Bei Bränden ausser der Gemeinde übernimmt die freiwillige 
Feuerwehr durch die Löschordnung vorgeschriebenen Verpflichtungen 
der I. und Il. Sektion. Bei einem Brand in der Gemeinde wird darauf 
gesehen, dass die Pflichtfeuerwehr baldmöglichst entlassen werden kann 
und die.Dienstverrichtungen van der freiwilligen Feuerwehr versehen 
werden, 
909.
	        

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