besuchen und ihren Vorgesetzten in allen Fällen militärischen Gehorsam
zu leisten.
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Paragraph 5
Als Strafen werden festgesetzt:
Verspätung oder Entfernung vor Schluss bei
Versammlungen und Uebungen 10 Kreuzer
Ausbleiben bei Versammlungen und Uebungen 25 Kreuzer
Ausbleiben bei einem Brandfall 1 Gulden
Entfernung vom Brandplatz ohne Erlaubnis 50 Kreuzer
Nichtinerdnunghaltung der Ausrüstung 10 Kreuzer
Betrunkenheit im Dienste 50 Kreuzer - TI fl.
Verweigerung des Gehorsams * -5fl,.
Ueber die letzten zwei Fälle entscheidet der Vorstand endgültig.
Paragraph 6
Streitigkeiten im Verein werden durch ein Schiedsgericht
andgültig entschieden, zu welchem jede streitende Partei ein Mitglied
und der Verein den Obmann wählt.
Paragraph 7
Der Vorstand des Vereines besteht:
1)
2)
3)
4)
5}
Aus dem Feuerwehrkommandanten, welcher den Vorsitz führt,
dessen Stellvertreter,
dem Spritzenmeister, welcher vor allem für die Spritze und die
dazu gehörenden Requisiten zu sorgen hat,
dessen Stellvertreter, und
dem Kassier, der alle dem Verein zufliessenden Gelder zu
verwalten und darüber der Generalversammlung jährlich Bericht
Zu erstatten hat.
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