In Mauren war es jedoch der Brauch, dass diese "Luftwache" immer
der "Rod" nach ( d.h. der Reihe nach ) die Haushaltungen Übernahmen.
Je zwei Personen durchwanderten in föhnigen Nächten von abends
10 Uhr bis morgens 4 Uhr die Strassen der Gemeinde undwurden vom
Gemeindepolizisten kontrolliert.
Das Buch, in welchem die Haushaltungen der Reihe nach aufgeschrie-
ben waren, gab man jeden Tag um zwei Häuser weiter, von denen je
eine Person die Wache übernehmen musste, bis wieder Windstille ein-
trat,
Am 17. Mai 1889 erfolgte von der Regierung der Auftrag (RA 1889/203),
dass jede Gemeinde einen ständigen Nachtwächter halten müsse.
Am 20. Juni hat die Gemeindevertretung diesem Auftrag entsprochen
und einen Nachtwächter im Offertwege ausgeschrieben.
Der Nachtwächter verpflichtete sich, jede Nacht (26) von 10 Uhr
abends bis 4 Uhr morgens Wache zu halten und an verschiedenen Orten
die betreffende Stunde zu rufen und alles genau nach Paragraph 64 des
Feuerpolizeigesetzes zu beobachten.
Die Nachtwächter seit 20, Juni 1889 bis 28. Februar 1933:
Andreas Marock
Albert Batliner ’Hr Bertas”
Johann Meier 78 "Toni Meier
Johann Biedermann 116 "dr Hansili"
Thomas Nagel 81
= Ende 1889
= Ende 1895
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