Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

nur von ihrem direkten Vorgesetzten Befehle anzunehmen. Die Befehle 
werden entweder mündlich oder durch. Signale erteilt, welche sich 
jeder Feuerwehrmann gut merken soll. Ohne Befehle sollen Einzelne 
nichts von sich aus unternehmen. Alle Arbeiten sind mit Besonnenheit, 
rasch, aber ohne Ueberstürzung und in möglichster Stille auszuführen. 
Man soll sich ebensowenig vor einer vermeintlichen Gefahr zurück- 
ziehen, als sich unnützer Weise einer wirklichen Gefahr aussetzen. 
Muthwillige, unbesonnene Beschädigungen von Eigentum sind sowohl bei 
UVebungen als im Ernstfall zu vermeiden. Kein Feuerwehrmann darf seinen 
Posten, insofern er nicht unhaltbar wird, ohne Erlaubnis verlassen, bevor 
die ihm aufgegebene Arbeit vollzogen ist. Jeder, der eine Gefahr be- 
merkt, die einem Posten droht, soll denselben warnen und zu dessen 
Rettung nach Kräften beitragen. Ohne Auftrag oder Bewilligung darf 
keiner von seiner Abtheilung sich wegbegeben, bevor sie entlassen ist. 
Das Rauchen ist bei allen Dienstvorrichtungen streng untersagt. 
Instandhaltung der Ausrüstung 
Die Mitglieder sind zu guter Instandhaltung ihrer Ausrüstung 
verpflichtet und sind für Beschädigungen, die nicht vom Dienst herrüh- 
ren, verantwortlich. - Vom Dienst herrührende Beschädigungen und 
Verluste sind dem Obmann sofort zu melden. 
Jeder Unterzeichnete verpflichtet sich, den vorstehenden Statuten 
nd Dienstvorschriften zu unterwerfen. 
Mauren, den 27. August 1889 
Nr. 1676 Reg. 
Vorstehende Statuten werden genehmigt. 
Vaduz, am 9. September 1889 
Ur 
die Regierung 
in der Maur 
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