Der Vorstand ist verantwortlich für Aufrechthaltung der
Statuten, Ausführung von Beschlüssen und Instandhaltung der
Rewisiten.
VIL, Auflösung
Die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr kann nur in einer
Generalversammlung beschlossen werden, in welcher wenigstens 2/3
‚ämtlicher Mitglieder anwesend sind und durch absolutes Mehr der
Stimmen.
Wünscht ein einzelnes Mitglied aus dem einen oder andern
Grund aus dem Verein auszutreten, so hat dasselbe hievon dem Vorstand
Mittheilung zu machen und wird eine einmonathliche Kündigungsfrist
festgesetzt,
Obige Statuten wurden von der Freiwilligen Feuerwehr
genehmigt, können aber bei jeder Generalversammlung revidiert
werden.
Allgemeine Dienstvorschriften__
Der Vorstand hat das Recht: Versammlungen und Uebungen
anzuordnen, wann und so oft er dies für nöthig erachtet.
Alarm
Jeder, der im Besitze eines Signalinstrumentes ist, hat auf das
arste Alarmzeichen mit demselben zu alarmieren, vorher aber ist keiner
berechtigt, Feuerlärm zu machen, ausser er sei vom Kommandanten
dazu beauftragt,
Bei Feuerlärm hat jedes Mitglied vollständig ausgerüstet zum
Sammelplatz zu eilen. Solche, welche nicht zu Hause sind und einen
zeitraubenden Umweg machen müssten, um ihre Ausrüstung zu holen,
begeben sich direkt zur Brandstätte oder zum Sammelplatze.
Verhalten auf der Bra ndstätte
Die Arbeiten auf dem Brandplatze werden im Einverständnis
mit dem Feuerwehrkommandanten ausgeführt. Die Mannschaft hat
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