Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

Der Vorstand ist verantwortlich für Aufrechthaltung der 
Statuten, Ausführung von Beschlüssen und Instandhaltung der 
Rewisiten. 
VIL, Auflösung 
Die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr kann nur in einer 
Generalversammlung beschlossen werden, in welcher wenigstens 2/3 
‚ämtlicher Mitglieder anwesend sind und durch absolutes Mehr der 
Stimmen. 
Wünscht ein einzelnes Mitglied aus dem einen oder andern 
Grund aus dem Verein auszutreten, so hat dasselbe hievon dem Vorstand 
Mittheilung zu machen und wird eine einmonathliche Kündigungsfrist 
festgesetzt, 
Obige Statuten wurden von der Freiwilligen Feuerwehr 
genehmigt, können aber bei jeder Generalversammlung revidiert 
werden. 
Allgemeine Dienstvorschriften__ 
Der Vorstand hat das Recht: Versammlungen und Uebungen 
anzuordnen, wann und so oft er dies für nöthig erachtet. 
Alarm 
Jeder, der im Besitze eines Signalinstrumentes ist, hat auf das 
arste Alarmzeichen mit demselben zu alarmieren, vorher aber ist keiner 
berechtigt, Feuerlärm zu machen, ausser er sei vom Kommandanten 
dazu beauftragt, 
Bei Feuerlärm hat jedes Mitglied vollständig ausgerüstet zum 
Sammelplatz zu eilen. Solche, welche nicht zu Hause sind und einen 
zeitraubenden Umweg machen müssten, um ihre Ausrüstung zu holen, 
begeben sich direkt zur Brandstätte oder zum Sammelplatze. 
Verhalten auf der Bra ndstätte 
Die Arbeiten auf dem Brandplatze werden im Einverständnis 
mit dem Feuerwehrkommandanten ausgeführt. Die Mannschaft hat 
SAN
	        

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