Volltext: 100 Jahre Feuerwehr Mauren, Liechtenstein

Das umfangreiche und sorgfältig ausgearbeitete Gesetz wurde 
noch vorteilhaft ergänzt durch die im Verordnungswege erlassene 
Löschordnung (273). 
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Aus den Landtagsberatungen mag erwähnt werden, dass die Frage 
der Errichtung einer eigenen landschaftlichen Feuerversicherungsanstalt 
schon damals zur Sprache kam. Das grosse Risiko, das kleine Versiche- 
rungsgebiet, die Föhngefahr usw. entschieden jedoch gegen ein solches 
Unternehmen. Der Feuerlöschfond, welcher zur Unterhaltung der land- 
schaftlichen Löschgerätschaften bestimmt war, hatte nach Einführung 
des neuen Gesetzes keinen besonderen Zweck mehr und wurde daher 
später Uber Beschluss des Landtages im Jahre 1868 in der Höhe von 
1042 fl. in die Landeskasse einbezogen. 
Im Jahre 1870 wurden die feuerpolizeilichen Anordnungen durch 
Jie Bestimmungen des Baugesetzes noch ergänzt. 
Man kann also das Feuerpolizeigesetz von 1865 als Ursprung für eine 
organisierte Feuerwehr in Mauren nennen. Schon 1866 wurden die Bürger 
namentlich in eine Löschmannschaftsliste eingetragen 
(95) und in verschiedene Equipen eingeteilt. In den darauffolgenden Jah- 
ren wurden noch Löschgeräte angeschafft und die Wasservorräte für einen 
wirksamen Einsatz entsprechend bereitgestellt. 
Das Feverpolizeigesetz enthielt auch eine Bestimmung, wonach jede 
geschlossene Gemeinde einen Nachtwächter anstellen soll. Dieser musste 
bei Föhnwetter die Nacht durchwachen und bei Brandausbruch sofort Alarm 
schlagen. 
jahrbuch des Historischen Vereins, Band 
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