stung der vorstehend nur pro.memoria'eingesetzten Pauschalier- ^
ten Rentnersteuer, jeder weitere Zuzug von Aktien-, insbeson- '-
dere Holdinggesellschaften nach Liechtenstein, und jede Steige
rung der in/'-der/ vorstehenden '.Aufstellung- äußerst mäßig «kn--
' gesetzten Erträge der Getränkesteuer,,wird- diesesgeschätzte-Ge- .
samtaufkom'men von Fr. 185-000, günstig beeinflussen. Reicht
. der Betrag zur.Bedeckung des durch Steuern zu bedeckenden
, Teiles, des öffentlichen Bedarfes nicht aus,-so wird der.Landtag
die Steuersätze. der'Vermögens- und Erwerbssteüer mit viel- -
leicht vier Mitteilen der gesetzlichen Steuereinheiten, also mit
2 Promille -es'. Vermögens'- mnd' 4% - -des Erwerbes ansetzen
-müssend - • -'. s -''■ _ •• -
B. Gemeindesteuern.
., ' ' Es erübrigt noch eine kurze Erörterung der Auswirkungen
des vorliegenden' Entwurfes auf den Haushalt der Gemeinden.^
Die sämtlichen Gemeinden des'Landes haben, nach. Maß- "
gäbe der vorliegenden jüngsten Gemeinderechnungen, bei einem .
gesamten. Gemeindebedarf in der Höhe von'.rund-280,000 Fr., /'
die Hälfte dieses > Gesa-mtbedarfes, nämlich -rund Fr. . 140,000
Lurch Umlagen aufgebracht, ' - ' -'
Der Entwurf bietet den Gemeinden in der. besondern Ge-. '.
meinde-E.rwerbssteuer, der Aktivbürgersteuer-' der Billetsteuer, .
'der Automobil- ' und Fahrradsteuer und ' der Hundesteuer
, Steuereinnahmen, deren Gesamtertrag schwer-schätzbar ist,-
gewiß aber unter dem Beträge von Fr. 10,000 - nicht zürück-
,bleiben, wird. .Der Entwurf bietet-den Gemeinden'in den An- -'
teilen an dem Ertrage der-Gesellschaftsste'ue'r und dem der Ge- -
'tränkesteuer -eine. Steuereinnahme ' von anfänglich zumindest -
abermals -Fr,. 10,000 im Jahre, und zum Dritten-.in. der'. Ein- -
zugsprov'Kon, eine Einnahme von nahezu Fr. 5000, asts den
bisher bezeichneten Quellen demnach zusammen Fr.' 25,000:
Darüber hinaus sind die-Gemeinden nach Maßgabe des Ent
wurfes befugt,- Gemeindezuschläge zur. Vermögens-..,ünd. Er-
.werbssteuer. bis' zum Maximum von 100 F'der Steuerbetreff-
,nisse. -zu -erheben.' Wird nun der Ertrag bet; Vermögens- und
Erwerbssteuer, unter Zugrundelegung der Annahme, daß die
Steuersätze mit dem Einfachen- der gesetzlichen Steuereinheiten -
festgelegt -werden-, mit rund -156,000 Franken geschätzt, so be- .
deutet ein/Gemeindezuschläg von 100?S da's: Aufkommen des
selben Betrages von' Fr.' 156,000 zugunsten.'der'Gemeinden,.
.. was wieder zusammen, mit den vorhin ausgewiesenen 25,000
Franken - Steuereinnahmen - der .Gemeinden .im Gesamtbeträge
von 'rund Fr.- 180,000. ergibt. ..Somit steht fest,- daß das-In-