Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

stung der vorstehend nur pro.memoria'eingesetzten Pauschalier- ^ 
ten Rentnersteuer, jeder weitere Zuzug von Aktien-, insbeson- '- 
dere Holdinggesellschaften nach Liechtenstein, und jede Steige 
rung der in/'-der/ vorstehenden '.Aufstellung- äußerst mäßig «kn-- 
' gesetzten Erträge der Getränkesteuer,,wird- diesesgeschätzte-Ge- . 
samtaufkom'men von Fr. 185-000, günstig beeinflussen. Reicht 
. der Betrag zur.Bedeckung des durch Steuern zu bedeckenden 
, Teiles, des öffentlichen Bedarfes nicht aus,-so wird der.Landtag 
die Steuersätze. der'Vermögens- und Erwerbssteüer mit viel- - 
leicht vier Mitteilen der gesetzlichen Steuereinheiten, also mit 
2 Promille -es'. Vermögens'- mnd' 4% - -des Erwerbes ansetzen 
-müssend - • -'. s -''■ _ •• - 
B. Gemeindesteuern. 
., ' ' Es erübrigt noch eine kurze Erörterung der Auswirkungen 
des vorliegenden' Entwurfes auf den Haushalt der Gemeinden.^ 
Die sämtlichen Gemeinden des'Landes haben, nach. Maß- " 
gäbe der vorliegenden jüngsten Gemeinderechnungen, bei einem . 
gesamten. Gemeindebedarf in der Höhe von'.rund-280,000 Fr., /' 
die Hälfte dieses > Gesa-mtbedarfes, nämlich -rund Fr. . 140,000 
Lurch Umlagen aufgebracht, ' - ' -' 
Der Entwurf bietet den Gemeinden in der. besondern Ge-. '. 
meinde-E.rwerbssteuer, der Aktivbürgersteuer-' der Billetsteuer, . 
'der Automobil- ' und Fahrradsteuer und ' der Hundesteuer 
, Steuereinnahmen, deren Gesamtertrag schwer-schätzbar ist,- 
gewiß aber unter dem Beträge von Fr. 10,000 - nicht zürück- 
,bleiben, wird. .Der Entwurf bietet-den Gemeinden'in den An- -' 
teilen an dem Ertrage der-Gesellschaftsste'ue'r und dem der Ge- - 
'tränkesteuer -eine. Steuereinnahme ' von anfänglich zumindest - 
abermals -Fr,. 10,000 im Jahre, und zum Dritten-.in. der'. Ein- - 
zugsprov'Kon, eine Einnahme von nahezu Fr. 5000, asts den 
bisher bezeichneten Quellen demnach zusammen Fr.' 25,000: 
Darüber hinaus sind die-Gemeinden nach Maßgabe des Ent 
wurfes befugt,- Gemeindezuschläge zur. Vermögens-..,ünd. Er- 
.werbssteuer. bis' zum Maximum von 100 F'der Steuerbetreff- 
,nisse. -zu -erheben.' Wird nun der Ertrag bet; Vermögens- und 
Erwerbssteuer, unter Zugrundelegung der Annahme, daß die 
Steuersätze mit dem Einfachen- der gesetzlichen Steuereinheiten - 
festgelegt -werden-, mit rund -156,000 Franken geschätzt, so be- . 
deutet ein/Gemeindezuschläg von 100?S da's: Aufkommen des 
selben Betrages von' Fr.' 156,000 zugunsten.'der'Gemeinden,. 
.. was wieder zusammen, mit den vorhin ausgewiesenen 25,000 
Franken - Steuereinnahmen - der .Gemeinden .im Gesamtbeträge 
von 'rund Fr.- 180,000. ergibt. ..Somit steht fest,- daß das-In-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.