Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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ersparte Reichtum vernichtet und der Zustand geschaffen, den 
heute jeder Bürger kennt und den jedes Gesetz, vor allem aber 
ein iFinanzgesetz zu -berücksichtigen, hat: .Liechtenstein ist ein 
armes Land. 
Ster vorliegende Gesetzentwurf ist in wesentlichen Teilen 
durch diese Rücksicht auf die -ökonomische Krisis mitbestimmt, 
-seine sozialen Absichten finden hier ihre Grundlagen wie ihre 
Grenze, seine Schonung des Kapitals und Förderung der Kapi 
talbildung erhält von hier aus ihre politische Rechtfertigung 
und ihren ökonomischen Sinn. Dabei war as notwendig, den 
rechten Mittelweg einzuhalten, der die Stützung der wirtschaft 
lich Schwachen ermöglichte und doch dem Staat die Aufbring 
ung der erforderlichen Summen gewährleistete. Es können in 
folgedessen Bestimmungen über das Existenzminimum, wie sie 
heute zum Inventar der meisten Steuergesehe gehören, nur.in 
verhältnismäßig bescheidenem- Umfang zur Anwendung gelan 
gen; ein hohes Existenzminimum für alle Zeit ftei zu stellen, 
kann nur ein reicher Staat sich gestatten, in dem eine Minder 
zahl von wohlhabenden Bürgern einen erheblichen Prozentsatz 
der Staatseinnahmen aufbringt, wogegen ein armes Land sich 
davor hüten muß, auch nur einen 'seiner wirtschaftlich produk 
tiven Bürger zu überlasten, und nickt darauf verzichten kann, 
innerhalb der Grenzen seiner Leistungsfähigkeit einen Jeden 
mit dem geringstnötigen Betrag zur Lastendeckung heran 
zuziehen. 
Trotzdem - ist der Entwurf durchaus sozialpolitisch, im 
Sinne möglichster Schonung der wirtschaftlich Schwächsten und 
der Schonung aller produktiven Wirtschaftskräfte des Landes, 
orientiert. Dies ist möglich, denn die relative Geringfügigkeit 
des öffentlichen Bedarfes, wie sie aus mehr denn einer Ursache 
seit je die Finanzen des Fürstentums.kennzeichnet, gibt die 
Möglichkeit, die Umlagen sehr viel niedriger zu halten, als es 
heute irgend einem andern Lande gestattet ist, wo die Größe der 
Staatsausgaben die Gesamtheit der Steuerkraft des Volkes aus 
zuschöpfen und den Forderungen einer brutalen Fiskalität rück 
sichtslos nachzuleben zwingt. Teilt zwar das Fürstentum in In 
flation und Krisis das Schicksal der Nachbarländer, so beläßt 
derart doch die Freiheit von unmittelbaren und mittelbaren 
Kriegslasten den Finanzbedarf in erträglicher Höhe und erlaubt 
dem Einzelnen, sein Privatjchicksal relativ schnell wieder aus 
der Tiefe zu lösen, in die ihn das Unglück des Währungs- 
aenossen geworfen hat. 
Einzelheiten über die Größe, oder richtiger: die Kleinheit 
. der Steuerbelastung, die sich im Falle des Inkrafttretens des 
vorliegenden Gesetzesentwurfes ergäbe, werden später bei Be-
	        

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