Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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Bei der Bemessung der Steuersätze einer Getränkesteuer 
muß zweckmäßiger Weise eine Mehrzahl von Gesichtspunkten 
zur Geltung kommen: 1. die inländische oder ausländische Pro 
venienz des Getränkes, 2. die Alkoholstärke. 3. der Wert, 4. die 
Schädlichkeit des Getränkes, und endlich 5. die politische Oppor 
tunität, die durch die Konsumgewohnheiten und die an die 
einzelnen Getränke sich knüpfenden Affektionswerte bestimmt 
wird. Im konkret vorliegenden stalle darf der erstangeführte 
Gesichtspunkt vernachläsiigt werden, da die gewollte stärkere Be 
lastung der Getränke ausländischer Provenienz einfacher durch 
den. Zoll als durch eine inländische Ausschanksteuer erfolgen 
kann, Für die vier weiteren Gesichtspunkte kann etwa nach 
stehende Relation gelten: 
Most 
Wein 
Bier 
Punkte 
30 o/g-iger 
Branntwein 
Alkoholstärke 
1 
3 
1 7 2 
10 
Geldwert 
1 
7 
17o 
10 
Schädlichkeit 
1V 2 
1 
1 7 2 
6 
Opportunität 
1 V 2 
1 
1 
4 
Zusammen Punkte 
5 
12 
5 V» 
30 
XL. Die Ausstellung geht von der Poraussetznng aus, 
daß: 1. der Alkoholgehalt des Mostes gleich 1 gesetzt, der 
des Bieres mit 114, des Weines mit 3 und des 30-prozen 
tigen Branntweins mit 10 zu setzen ist; 2. das im Lande 
koniumierte Bier pro Hektoliter gerechnet 114 mal, der 
Wein 7 mal und der 30-prozentige Branntwein 10 mal 
teurer ist als der Most; 3. der Schädlichkeit nach der Most- 
und Bierkonsum 114 mal (der Most wegen seiner den 
Branntweinkonsum begünstigenden Wirkungen) und der 
Branntweinkonsum 6 mal ungünstiger zu bewerten sind 
als der Weinkonsum; 4. die Politische Opportunität der 
Wein- und Bierbelastung gleich 1 gesetzt, die der Most 
belastung gleich 114, der Branntweinbelastung gleich 4 sein 
dürfte. 
Setzt man nun die Weinsteuer mit 4 Fr. iur den Hektoliter 
an, eine Belastung, die gewiß als äußerst niedrig angesprochen 
werden kann, so bedeutet dies rund 33 Rappen Pro Punkt, und 
darnach ergeben sich bei entsprechender Aufrundung die Steuer 
sätze des Art. 79 mit Fr. 2.— für den Hektoliter Most, Fr. 2.— 
für den Hektoliter Bier und Fr. 10.— für den Hektoliter 30- 
prozentigen Branntweins. Stärker ist die Belastung des Fla 
schenweins, dessen Konsum als Symptom größerer Wohlhaben
	        

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