Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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schwerde wird der Natur des Konfliktes entsprechend loffijcher- 
weise angebracht beim Verwaltungsgericht. Vor ihm hat daher 
die bejchwerdeführende Partei das Recht zum Einspruch gegen 
den Entscheid der Landessteuerkommission, wenn es sich um 
Verletzung od. willkürliche Anwendung bestimmter Vorschriften 
des Steuergejetzes handelt (Art. 19). Das Verwaltungsgericht 
trifft dann, wenn es die Beschwerde für berechtigt erklärt, sofort 
den endgültigen Entscheid über die betreffende Steuersache.. 
Zweites Kauptstück. 
Die Kandessteurrn. 
Zu Abschnitt I: Die Vermögens- und Erwerbssteuer. 
Allgemeines. 
In der Mehrzahl der europäischen Staaten bildet heute 
eine Einkommenssteuer mit ergänzender Vermögenssteuer das 
eigentliche Rückgrat der direkten Besteuerung. Entwickelt in 
einer Zeit, da eine relativ lange Friedensperiode und ein im 
Vergleich zu der Kriegs- und Nachkriegszeit kleiner Staatsauf- ■ 
wand die Steuersätze und damit die Ansprüche an die bar- 
zahlendeEhrlichkeit der Steuerdeklaration niedrig zu halten er 
laubte, da ferner eine innere Staatsverbundenheit der Bürger 
eine sonst ungewöhnliche Höhe der Steuermoral bewirkte, hat 
dieses Steuersystem bis zum Jahre 1914, zumal in den indu 
strialisierten Ländern, sich als außerordentlich ergiebig erwie 
sen. Ob es auch in der heutigen politischen und ökonomischen 
Lage die gleichen Erfolge zeitigen wird, darf selbst dort, füglich 
bezweifelt werden. Schon ohnedies aber haben sich Schwierig 
keiten gezeigt, die vor einer Uebertragung aus die gänzlich 
anders gearteten Verhältnisse des kleinen Landes Liechtenstein 
warnen müssen. Die erste Klippe ergibt sich immer wieder bei 
der Festlegung des Einkommensbegriffes. Entweder man macht 
. sich die meist verbreitete Theorie, die sogenannte Quellentheorie 
zu eigen — dann sind Einkommen nur die Ertrage, die in 
einem bestimmten Zeitabschnitt aus stetig fließenden Quellen 
stammen, und alle einmaligen, gerade heute sehr zahlreichen Ge 
winne bleiben außerhalb. Oder aber man schließt sich hem Ein 
kommensbegriff an, den der ausgezeichnete deutsche Lehrer der 
F'inanzwissenjchaft Schanz entwickelte, — dann -ist Einkommen 
gleich dem Reinvermögenszugang eines Jahres, in Schanz' eige 
nen Worten: „Reinvermögenszugang eines bestimmten Zeitab 
schnittes einschließlich der Nutzungen, und geldwerten Leistungen 
Dritter". Bei Annahme dieses Begriffes werden zwar die ein-.
	        

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