Volltext: Karl Mayer Stiftung Vaduz

lage ist weit auszulegen. So 
muss man z.B. das finanzielle 
Unvermögen eines armen 
Bergbauern, seine Kinder 
studieren zu lassen, als Not- 
lage bezeichnen. 
Es ist nicht erforderlich, dass 
sich die Wohltätigkeit auf 
die Allgemeinheit bezieht wie 
die Gemeinnützigkeit. 
Der Begriff der Wohltätigkeit 
ist weiter als derjenige der 
Gemeinnützigkeit, weil das 
Erfordernis der Allgemein- 
heit fehlt und zugleich ist er 
enger als der Begriff der 
Gemeinnützigkeit, weil hier 
eine Notlage des Empfan- 
genden vorausgesetzt wird, 
was beider Gemeinnützigkeit 
wieder nicht verlangt wird. 
Die beiden Begriffe sind also 
verschieden und dienen sich 
gegenseitig in keiner Weise 
als Ober- oder Unterbegriff. 
Wohl sind aber Fälle mög- 
lich, bei denen sich die beiden 
Begriffe überschneiden oder 
zusammenfliessen. So kann 
z.B. die gleiche Leistung an 
‚erschiedene Personen je 
nach Empfänger bei dem ei- 
nen als gemeinnützig, beidem 
anderen als wohltätig emp- 
funden oder verstanden wer: 
den. 
Will eine Stiftung wohltätig 
und gemeinnützig Sein, so 
muss sie die Elemente beider 
Begriffe zur Voraussetzung 
haben, um sich wirklich so 
nennen zu können.
	        

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