Volltext: Landwirtschaftspolitik ohne Perspektiven?

Nach vielen Jahren ergebnisloser Bemühungen der Liechtensteinischen Gesell- schaft für Umweltschutz für die Festlegung einer landesweiten Landwirt- schaftszone ist nun von der FL-Regierung dem Parlament ein entsprechender Gesetzesentwurf unterbreitet worden. Politische Querelen gefährden jedoch nunmehr dieses höchst dringliche Postulat. Durch diese schwerwiegende politische Verantwortungslosigkeit ist die Zukunft der Landwirtschaft in Frage gestellt. Neben der Erhaltung der landwirtschaftlichen Kulturflächen stellt sich heute aber angesichts der landwirtschaftlichen Intensivnutzung zunehmend auch die Frage nach der Erhaltung eines gesunden Bodens und einer intakten Landschaft. Zu all diesen aktuellen Problemkreisen hat die LGU in den vergangenen Jahren klar Stellung bezogen und die politischen Instanzen auf die Anforderungen einer ökologischen Landwirtschaft hingewiesen. In dieser Schrift drucken wir zwei dieser Stellungnahmen ab, damit alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich aus erster Hand zu informieren. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes ist die staatliche Landwirtschafts- politik enttäuschen, wenn nicht katastrophal. Das neue landwirtschaftliche Leitbild der Regierung enthält keinerlei Visionen. Die positiven Ansätze, die in den Zielformulierungen noch zu erkennen sind, finden keinen Niederschlag im Massnahmenkatalog am Ende des Leitbildes. Am Schluss bleibt, wie so oft im Umweltbereich, nichts als schöne Worte. Im Entwurf für ein neues Gesetz über Beiträge für die Bodenbewirtschaftung, in welchem ein Grossteil der landwirt- schaftlichen Subventionen gesetzlich neue geregelt werden sollen, hätte ebenfalls eine Umkehr vollzogen werden können. Der Entwurf distanziert sich aber von den Zielvorstellungen im landwirtschaftlichen Leitbild. Diese Entwicklung erfüllt uns und alle, die aufmerksam die staatliche forcierte Entwicklung der Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten bewusst mitverfolgt haben, mit grosser Sorge. Möge diese Schrift letztlich zur Erhaltung
	        

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