Bei allen Prämien ist es zielführend, sie an die Besitzer auszubezahlen, da jene direkt mit der Bodenbearbeitung und der Planung betraut sind. Entsprechend wäre auch das Magerwiesengesetz zu überprüfen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die o.g. Prämien gleichzeitig mit den neuen Bodenbewirtschaftungsbeiträgen in Kraft treten
müssen. Ansonsten ist
der weitere Naturwertverlust in unserem Talraum nicht aufzuhalten. Vaduz, 3. 10. 1990 • Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (Der Vorstand der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz hat diese Stellungnahmen in der Sitzung vom 26. September 1990 genehmigt.)