Volltext: Landwirtschaftspolitik ohne Perspektiven?

Fruchtfolge als Bedingung für Prämienausschüttung Der wesentlichste Mangel des Gesetzesentwurfs besteht wohl darin, dass die Prämien ausgeschüttet werden, egal ob es sich um eine Fruchtfolgebewirtschaftung oder eine Monokultur handelt. Die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit wird somit durch dieses Gesetz potentiell unterlaufen. Aufgrund der Vorlage werden die Ackerbauern dazu angehalten, im Moorboden möglichst Kulturarten mit geringen Prämien anzupflanzen, Die Konsequenz davon könnte sein, dass mit der Gesetzesvorlage der Monokultur-Maisanbau auf Moorböden auf gewissen Betrie- ben zunimmt. Darum müssen die Bodenbewirtschaftungsbeiträge an die Durchfüh- rung einer geregelten und vielseitigen Fruchtfolge geknüpft werden. Wird dies nicht gemacht, erscheint die Vorlage ziemlich fragwürdig. Kontrolle und Gesetzesvollzug Ein 'Gesetz dieser Art und Weise bringt eine enorme Kontrollarbeit mit sich. Es darf nicht vorkommen, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden und die notwendigen Kontrollen (Stichproben) nicht durchgeführt werden, wie dies beim heute gültigen Anbauprämiengesetz der Fall ist. Ohne Kontrolle werden nicht nur die gesetzestreuen Landwirte benachteiligt, sondern die avisierten Ziele einer standortgerechten Bodennutzung werden verfehlt. Die im Gesetzesentwurf bezeich- neten Kontrollorgane (Gemeinden) sind ungeeignet, um dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen. Die Kontrolle hat durch das Landwirtschaftsamt zu erfolgen. Zusammenfassung Aufgrund der festgestellten Zielkonflikte drängt sich eine Neustrukturierung der Gesetzesvorlage auf, bei welcher ökologische Uberlegungen viel stärker miteinbe- zogen werden müssen, Das Hauptziel des Gesetzes soll die wirksame Lenkung der Bewirtschaftungsmethoden zu einer umweltschonenderen Landwirtschaft sein. Den Landwirten ist mit gezielten Prämien ein Anreiz zu bieten, damit sie vermehrt wirtschaftlich weniger interessante, aber dafür ökologisch äusserst wichtige Bewirtschaftungsmethoden anwenden.
	        

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