Volltext: Landwirtschaftspolitik ohne Perspektiven?

In der vorliegenden Fassung widerspricht somit das Bodenbewirtschaftungs- gesetz allen Bestrebungen für einen schonenden Umgang mit dem Boden, wie es beispielsweise ansatzweise im Landwirtschaftlichen Leitbild, jedoch auch im Bodenschutzgesetz zum Ausdruck kommt. Das Gesetz in der vorliegenden Fassung weist gegenüber der heutigen Rechtslage nur wenige Vorteile auf, die wir kurz anführen: — Die Gesetzesvorlage sieht im Grundsatz die Förderung einer standortgerechten und schonenden Nutzung des Bodens vor. Die Vorlage zielt vor allem auf die Problematik der Moorbodennutzung ab. Bei ackerbaulicher Nutzung des Moorbodens werden die Prämien um '/3 bis 
2/3 gekürzt, wobei man sich fragen muss, ob Ackerbau auf Moorboden grundsätzlich subventionswürdig ist, wenn doch eine standortgerechte Nutzung angestrebt wird. Die ackerbauliche Nutzung der Moorböden soll jedenfalls möglichst eingeschränkt und die Gründlandnutzung in diesen Gebieten gefördert werden. Mit dieser Prämienre- duktion erhofft sich der Gesetzgeber eine standortgerechtere Bodennutzung. — Es sollen neue Kulturen durch das Gesetz prämienberechtigt werden (Eiweisserb- sen, Futterrüben, Freilandgemüse, Kunst- und Dauerwiesen auf Moorböden, Winterbegrünung). — 
Silomaisprämien werden nur noch an Rindviehhalter ausbezahlt.
	        

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