kategorisch abzulehnen. Es geht nicht an, dass Monokulturen auch noch staatlicherseits subventioniert werden. — Betriebe, die nach den Kriterien des biologischen Landbaus oder der Integrierten Produktionsweise produzieren, müssen höhere Prämien bekommen als solche, die in konventioneller Art und Weise den Boden bewirtschaften. — Das Ziel einer standortgerechten Nutzung ist nur erreichbar, wenn Ackerbau auf Moorböden unterbleibt. — Der Eintrag von Düngemitteln und chemischen Hilfsstoffen im Bereich von Grundwasserpumpwerken ist zu unterbinden. — Parallel zur Einführung des Gesetzes über die Bodenbewirtschaftung müssen Gesetze erlassen werden, die auch die Einrichtung von ökologischen Aus- gleichsflächen in der Kulturlandschaft finanziell fördern. Ferner sind die Hanglagenp
rämien nach oben anzupassen. • Zielvorstellungen zur Förderung einer ökologischen Landwirtschaft Aus der Sicht einer ökologischen Landwirtschaft müssen Lenkungsmassnahmen umfassenden Charakter haben. Es soll vor allem versucht werden, mehrere Massnahmen im gleichen Gesetz einzubauen. Idealerweise müsste ein übergeord- netes Rahmengesetz Landwirtschaftsgesetz) die zu verfolgende Agrarpolitik sowie die wichtigsten Lenkungsmassnahmen beinhalten (siehe Darstellung}. Davon könn- ten Teilaspekte, wie z.B. das Bodenbewirtschaftungsgesetz, abgeleitet werden und in untergeordneten Gesetzen/Verordnungen behandelt werden. Durch eine solche ganzheitliche Betrachtungsweise könnten die Lenkungsmassnah- men nach diesem System zielgerichteter gestaltet werden. Die Gefahr von Zielkonflikten könnte damit auf ein Minimum reduziert werden. Die angestrebte Zielrichtung wäre für die Landwirtschaft besser zu erkennen, und die Chance, die Landwirte für Neuerungen zu begeistern, wären damit bedeutend grösser. Im folgenden sind die wichtigsten Aspekte (Zielvorstellungen) hinsichtlich eines umfassenden Bodenbewirtschaftungsgesetzes zusammengefasst: