Volltext: Das alte Pfarrhaus auf dem Kirchhügel Bendern

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tung all ihr vermögen haab und gut ohne mindeste ausnahm, / 
und ohne aller recht und gebräuch ausflucht. / 
Drittens. Sollen sie keine neye wege durch die überlassenen güther / 
aufkomen, noch andere, alss bishero, und von alten herkommen übliche / 
beschwärden den selben güthern aufbürden, oder auflegen lassen. / 
mithin liget ihnen ob, alle zihl und marchen, steeg und weeg, fahr- / 
und wasserleithungen, wie auch andere geübte gerechtsame genau / 
zu beobachten, und selbe hand zu haben. //
	        

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