Volltext: Das alte Pfarrhaus auf dem Kirchhügel Bendern

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gangbaren und gewichtigen gelt baar erlegen sollen iahrlich / 
Ein Tausend und Zwey hundert gulden Reichswährung, welche be- 
zahlung auf nachfolgende termine gesetzet, und vestgestellet ist. 
alss auf das fest des heil. Martini 1751 f1 300, / 
auf St. Jürgi tag 1752 f1 400 
auf St. Johann Baptista tag 1752 f1 500 
Summa 1200. 
Und also in ferneren Jahren, bis der Contract geendet. dergestalten, 
dass / 
die zu bezahlende letzte gelt Summa auf das iahr 1759 auf St. Johann / 
Baptista fest dem gottshauss St. Luzi gäntzlich abgefürt seye. / 
Wann aber die benderische Statthalteray von einem bezahlungs- / 
termin zum anderen von ihren bestandesmännern an gelt oder gelts werth / 
etwass empfangen solte haben, soll eheuor ein nöhtige rechnung mit / 
einander gepflogen, und wass empfangen worden, bey dem bezahl- / 
ungs termin abgezogen werden. Es soll auch eine iede bezahlung / 
ohne speesen sowohl des gottshauss alss der Statthalterey geschechen. 
Andertens. Damit das Gottshauss St. Luzi wegen richtiger bezahlung / 
genugsam versicheret seye. stehet ein ieder bestandsmann für alle / 
und alle für einen ieden gut. und verbirget verpfendet sezet ein :/ 
dem gottshauss St. Luzi zur Caution, Versicherung und schadloshal- /
	        

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