Volltext: Das alte Pfarrhaus auf dem Kirchhügel Bendern

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Und dergestalten, dass die überlassenen güther anpflanzen, anbauen / 
arbeithen, alle frücht und gewächs, wie auch allen Zechenden einsamlen. 
für sich behalten, verkhauffen, und mit selben nach aigner will thun / 
schalten und walthen, die s.k. h.L. Kühe nutzen, die pferd, und all dazue- 
gehörige gschiff und gschirr, wie auch das gschiff und gschirr zum / 
Sennen sowohl zu bendern, alss auf der alp die ganze währende zeit / 
des accord-und bestand- contracts gebrauchen mögen. / 
Diser accord aber solle sich auf acht iahr, und nicht länger, noch 
kürzer / 
erstreckhen, nach deren Verflissen es beeden_theilen frey stehet / 
solchen contract wider zu erneyeren. oder wofern nicht belibig / 
solchen neyer dings zu beuestigen, soll er völlig aufgehoben, und die / 
freye disposition der überlassenen güther und all übriger verlichener / 
nuzbarkeiten dem Gottshauss St. Luzi heimbgefallen seyn. 
Wogegen und in ansechen der verlichenen güther zechenden und andern / 
überlassene nuz und genuss verpflichten, und verbinden sich die be- / 
stands männer zu folgenden schuldichkeiten, alss 
Erstens verpflichten, und verbinden sich selbige, dass sie dem 
Gotteshauss / 
A A 
St. Luzi in der Statthalterey zu bendern in drey terminen an gueten /
	        

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