Volltext: Sonderorientierung Nr. 131 - Juni 1990 (1990) (131)

Landschaftsschutzzone 
Die. Tatsache, dass‘ die Alp Lida in ‚einer Landschaftsschutzzone liegt, ist 
bekannt. Davon unabhängig ist ganz allgemein die Schonung unserer Landschaf- 
ten ein berechtigtes Anliegen. Andererseits ist auch die Notwendigkeit zur 
Errichtung der gegenständlichen Pilot-: und Demonstrationsanlage durch den 
ausgeprägten Wunsch nach vermehrter Nutzung von erneuerbaren Energien be- 
gründet. Es ist damit eine Frage der Interessenerwägungen, ob in irgendeiner 
Form die rechtlichen. Voraussetzungen für die zeitlich mit 20 Jahren befri- 
stete Errichtung dieser Pilotanlage geschaffen. werden können. Diese Frage 
and die ‚geeignete Vorgehensweise ist Sache der politischen Behörden, die 
NOK sind sich ihrer Rolle als Gesuchsteller in dieser Angelegenheit bewusst. 
Weiteres Vorgehen 
Die.NOK richten sich in einem ersten Schritt an die politische Gemeinde Bal- 
zets, als Landeigentümerin der Alp Lida mit dem Gesuch um die Gewährung des 
Baurechtes auf die Dauer von 20 Jahren zur Errichtung der beschriebenen Pi- 
lotantage. Sofern diesem Ersuchen stattgegeben wird, sollen mit den entspre- 
chenden Gesuchen bei der Gemeinde Fläsch, in deren Hoheitsgebiet die Alp Li- 
da liegt, und beim Kanton Graubünden beantragt werden, die für die Errich- 
tung notwendigen raumplanerischen Verhältnisse zu schaffen und eine Baube- 
willigung zu erteilen. 
Mit freundlichen Grüssen 
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