Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Gerard Batliner angelegte, mögliche gegenseitige politische Verhinderungen handelt-die rechtliche Integration der politischen höchsten Organe Fürst und Land­ tag in den Verfassungsstaat, wirkt dieser Gerichtshof verfassungsstoren- den Eigenentwicklungen entgegen, schützt gegen verfassungsrechtlich unzulässige Übergriffe oder korrigiert sie, beseitigt insoweit mögliche Blockaden und sichert das verfassungsmässige Weiterfunktionieren des staatlichen Apparates. Kraft Art. 112 der Verfassung ist der Staatsge­ richtshof oberster rechtlicher Integrationsfaktor, ein Schutz für den ellip­ tischen Staatsbau und die beteiligten Faktoren und für den Verfassungs­ frieden, ein Garant für den Verfassungsstaat ("Verfassungsgewähr", IX. Hauptstück der Verfassung). 100
	        

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