Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Gerard Batliner Art. 2 von 1921 ist neu im Verhältnis zu § 2 Abs. 1 von 1862. In Art. 2 findet sich der Begriff "konstitutionelle Erbmonarchie" (aus dem 19. Jahrhundert) zusammen mit den Gegenbegriffen und -prinzipien "auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage". Jedes Wort ist zu beachten, man liest sonst leicht darüber hinweg. Um das Gewicht der Begriffe sichtbar zu machen, sei das Wort "Grundlage" durch die Syno­ nyme "Basis" oder "Fundament" ersetzt. Es heisst dann: "Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonar­ chie auf demokratischer ... Basis" (oder: "auf demokratischem ... Fundament"). Um sich des Neuartigen zu vergewissern, so scheint es, wiederholt die Verfassung die vorgenannte normative Aussage mit anderen Worten: "die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert.. Damit unterscheidet sich Liechtenstein von den monistisch angelegten Staaten, die auf einem Prinzip, z.B. dem Volk oder der Nation, aufbauen. Für Liechtenstein drängt sich das Bild eines "elliptischen" Staatstyps mit zwei Brennpunkten auf, oder etwa die Bezeichnung "dualer" oder "dua­ listischer" Staat.66 Herbert Wille spricht von "unentschiedener" Verfas­ sungskonstruktion.67 Mit dem Bild der geometrischen Ellipse wird die Einheit des Staates zum Ausdruck gebracht, sowie die verfassungsrecht­ lich relevante Tatsache, dass es sich bei den beiden Faktoren Fürst und Volk um solche innerhalb des umrandenden Verfassungsrahmens han­ delt. Der Satz "die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert" unterscheidet sich von vergleichbaren Texten in anderen Verfassungen: "Tous les pouvoirs emanent de la nation." (Art. 25 Abs. 1 der Verfassung Belgiens 1831); "Österreich ist eine Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." (Art. 1 des österr. Bundes-Verfassungsgesetzes 1920); "Alle Staats­ gewalt geht vom Volke aus." (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Grund­ gesetzes 1949). Die Sprache der liechtensteinischen Verfassung ist ungewöhnlich fein in ihrer Zurückhaltung: "die Staatsgewalt ist... verankert". Das liest sich anders als etwa "die Staatsgewalt geht vom Fürsten und vom Volke aus". 44 Ignor, S. 482. *7 Ausführungen Wille in diesem Band, S. 190f. 42
	        

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