Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Inhaltsverzeichnis I. Begriffliches zur Verhalt ungsgerichtsbarkeit 333 1. Österreichische Definitionen 333 2. Schweizerische Definitionen 334 3. Liechtensteinischer Beitrag 334 4. Arten der Verwaltungsgerichtsbarkeit 335 a) Zeitpunkt der Anrufbarkeit: nachträgliche/ ursprüngliche Verwaltungsgerichtsbarkeit 335 b) Erledigungsart: reformatorische/kassatorische Verwaltungsgerichtsbarkeit 336 c) Umfang der Kognition: rechtsprüfende/ermessens­ prüfende Verwaltungsgerichtsbarkeit 337 5. Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit 338 II. Exkurs: Ist die Verwaltungsbeschwerde-Instanz eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht? 338 1. Keine Wahl durch die Exekutive 339 2. Keinerlei Weisungsgebundenheit 339 3. Endgültigkeit der Entscheidungen 339 III. Zur Geschichte der liechtensteinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 340 1. Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Liechtenstein, Österreich und der Schweiz 340 2. Die Situation im Zeitalter des Absolutismus 342 3. Die Revolutionsbewegung von 1848 und der Ubergang vom Absolutismus zum Konstitutionalismus 343 4. Bestrebungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts 344 a) Das Parteiprogramm der Volkspartei 344 331
	        

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