Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Herbert Wille Einzelheiten bedeutet, nur ungenügend skizziert. Aber es ist doch die Richtung angegeben, in der man weiter suchen muss, wenn man der Eigenart der konstitutionellen Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage gerecht werden will. Die "Demokratisie­ rung" der Monarchie war ein Vorgang, den nicht zuletzt die Verfas­ sungsreformkräfte unter Ausnutzung des gesellschaftlichen Wandels (des "Zeitgeistes") vor dem Hintergrund der darniederstürzenden Monar­ chien bewirkt haben. 2. Exkurs: Nach(An-)klänge an die Verfassungs­ bestrebungen von 1848 Die "Zeitumstände", die bei der Verfassunggebung eine wesentliche Rolle gespielt haben, werfen die Frage nach der institutionellen und gei­ stigen Verbindung zum System des Konstitutionalismus auf, wie er der Verfassung von 1862 zugrunde lag, aber auch wie er in den Verfassungs­ bestrebungen von 1848 zutage getreten war. Dabei fällt auf, dass die Neuordnung in erheblichem Masse an die alten Verhältnisse angeknüpft hat. Es ist zwar die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft, wie sie noch in der Vorstellung des 19. Jahrhunderts vorherrschend gewesen ist, aufgegeben worden. Fürst und Landtag (Volk) sind Organe des Staates geworden. Der Fürst ist nicht mehr der Staat. Es überwiegt aber eine konservative (traditionelle) Grundströmung, die bei der Verfassung von 1862 ansetzt und nicht etwa bei den Verfas­ sungsbestrebungen von 1848. Es wird zwar von den Reformkräften ver­ sucht, sich an diesen Verfassungsbestrebungen zu orientieren, indem der demokratische Zeitgeist beschworen wird. Eine Antwort auf der (kon­ servativen) Gegenseite bleibt aus. Trotzdem wirkt die Verfassungsge- schichte nach. Es kommt zum grundlegenden Verfassungswandel. Er bedeutet einen tiefen Einschnitt, aber keinen Bruch mit dem monarchi­ schen Staat, wie er aus der Verfassung von 1862 hervorgegangen ist. Im Gegensatz zu den Monarchien von Osterreich und Deutschland ist im Fürstentum Liechtenstein das monarchische Element ungleich stärker verankert. Sowohl die ideelle Auseinandersetzung wie der Fortgang der verfassungsrechtlichen Entwicklung hat sich im Fürstentum Liechten­ stein langsamer vollzogen als in diesen beiden Ländern. Man stand in konservativen und monarchistischen Kreisen dem Ver­ such, der Demokratie im Rahmen der Monarchie - eine Sprachweise, die 192
	        

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