Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Monarchie und Demokratie als Kontroversfragen Fragen wir uns, aus welchen Gründen dieser erste ernsthafte Versuch einer "Demokratisierung" der Verfassung in Form der "Parlamentarisie­ rung" der Regierung aus Sicht des Volkes scheitern musste. Eine gefe­ stigte Monarchie war der beste Schutz für Ruhe und Ordnung, m.a.W. gegen Masslosigkeiten, wie die Kirche mahnend und nachhaltig sich ver­ nehmen liess. Man nahm die Monarchie als die "natürliche" Regierungs­ form hin. Die Kirche stand zu deren jenseitig-göttlichen Existenz- grund.91 Diese Auffassung war damals im Volk noch lebendig. Dazu kam, dass der Fürst ausserhalb der Parteiarena stand. Er war die neutrale und moderierende Gewalt. Die Anhänglichkeit - emotional gesehen - wie die Abhängigkeit - finanziell gesehen -9U von der Monarchie war gross. Es sind ausserrechtliche Faktoren, die das Verhalten des Volkes mass­ geblich beeinflussten und mitbestimmten. Diesen Umstand gilt es bei der Beurteilung der Sachlage in Betracht zu ziehen. Dem Volksempfinden entsprach jedenfalls ein gemässigteres Vorgehen besser, als es der Land­ tag beim "Regierungssturz" an den Tag gelegt hatte (Landesverweser von Imhof hatte freiwillig demissioniert, weil er das Vertrauen des Landtages nicht mehr besass, wie er sich im Landtag geäussert hatte). Es war damals zugegebenermassen für die Reformkräfte nicht leicht abzuschätzen, ob der im Volke aufgestaute Unmut über das Regierungs­ system (gegen den "verkappten Absolutismus") eine ausreichende Grundlage für die Handlungsweise bildete. Klares Angriffsziel war die fürstliche Hofkanzlei. Es konnte aber nicht verborgen bleiben, dass in der erzwungenen Systemänderung auch die Monarchie getroffen wurde, die, je länger sich der Entscheid des Fürsten hinauszog, desto mehr ins Blickfeld der Verfassungsauseinandersetzungen geriet. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass Dr. Martin Ritter als Vorsitzender des Vollzugs­ ausschusses ein politischer Fehlgriff gewesen wäre. Er war nicht der Ver- " Loewenstein, S. 73. Als Beispiel mag die Lebensmittelbeschaffung dienen. Vgl. dazu das Schreiben des liech­ tensteinischen Gesandten Prinz Eduard von Liechtenstein in Wien vom 20. November 1919, LLA, Präs. 1919/Z1. 135, an Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein und Schädler, Jb. 1921, S. 51f. Fürst Johann IL teilt in einem Schreiben vom 10. Februar 1920 Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein mit: 'Von dem Wunsche geleitet, Meinem Fürstentume in dieser schweren, durch die Kriegsverhältnisse bedingten wirtschaftlichen Krise nach Möglichkeit Hilfe zu leisten, gewähre ich dem Lande ein unverzinsliches Darlehen im Betrage von 550 000 Franken schweizerischer Währung." LLA Präs. 1920/Zl. 29. 177
	        

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