Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

b) Stellung der Regierung und Verwaltung im Staatsgefüge und Kontrolle derselben und ihrer Akte - Einige ausgewählte Fragen 62 aa) Zuständigkeitszuweisung oder -abgrenzung 66 bb) Rechtlich zulässige Aufträge des Landesfürsten oder des Landtages 75 cc) Der Einfluss der Vetomächte Fürst und Landtag ... 76 c) Die Stellung des Regierungschefs 76 d) Die Bestellung und Abberufung der Regierung 77 5. Die Ausübung der Staatsgewalt durch die Gerichte 80 a) Die Zivil- und Strafgerichte, die Verwaltungs- beschwerde-Instanz, der Staatsgerichtshof 80 b) Die Bestellung der Richter und ihre Amtsdauer 86 6. Fürstliche Verordnungen, Erlässe und Resolutionen - Die Gegenzeichnung 87 7. Das Staatsoberhaupt. Monarchische Kompetenzen contra monarchische Funktion als Staatsoberhaupt? 92 8. Dezentralisierter Einheitsstaat 96 9. Der Staatsgerichtshof als Kompetenzkonfliktshof und als Hüter der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung . . 98 Literaturverzeichnis 101 18
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.