Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Monarchie und Demokratie als Kontroversfragen Es überrascht nicht, wenn unter diesen Vorzeichen die republikani­ sche Gesinnung ins Spiel gebracht wurde. Dieser "Vorwurf" war eine Übertreibung und entsprach nicht den realen Gegebenheiten, stellt man den Einfluss der Verfassungskräfte in Rücksicht. Er war aber ein hervor­ ragendes Motiv, um die Einführung der parlamentarischen Regierungs­ weise hintanhalten zu können oder zumindest in abgeschwächter Form in die Verfassung Eingang finden zu lassen. Der Widerstand der fürstli­ chen Kreise gegen die von der Volkspartei propagierten Neuerungen ist verständlich. Die Ereignisse vom 7. November 1918 verhärteten ihre ablehnende Haltung. Diese Kreise lebten in Österreich und hatten hier den abrupten Wechsel von der Monarchie zur Republik miterlebt. Rudolf Hübner fasste diesen Vorgang in die stimmigen'Worte: "Aber dem gewaltigen Dröhnen, mit dem die Weltgeschichte " in den letzten schrecklichen Jahren dahingeschritten ist, werden wir unser.Ohr nicht verschliessen und was wir.erleben mussten, das war der Sturz der'drei grössten und stärksten Monarchien der Welt und der Sieg der gegen sie verbündeten Demokratien.69 • Die Demokratieforderungen blieben ein Unsicherheitsfaktor, bedeu­ teten sie doch letztlich Herrschaft des Volkes. Zudem war die Reform­ bewegung von Anfang an uneinheitlich. Es gab immer'wieder Zwi­ schenfälle, bei denen, republikanisches Ansinnen an die Oberfläche geschwemmt wurde. Es blieb aber im grossen ganzen isoliert,und eine Randerscheinung und kann nicht als Grundzug der Bewegung'ausge­ macht werden. Geschürt wurde es von den Liechtenstein-Vereinen in der Schweiz, deren republikanisches Auftreten keinen grösseren Rückhalt im Volke fand. Auch das Unverständnis oder zumindest die Skepsis gegenüber den Parteien konnten in den konservativen Kreisen nicht abgebaut werden, da das parlamentarische System sie voraussetzt. Den Landtag würden Parteien beherrschen. Das führte dazu, dass die Regierung von einer monarchischen zu einer parlamentarischen "Parteiregierung" würde und demzufolge Legislative und Exekutive vermischt würden.70 Dazu kam, dass die Verfassung, wie sich dies nun abzeichnete, ein Werk der Parteien werden könnte. Eine Vorstellung, mit der sich die konservativen Kräfte aus verständlichen Gründen nicht anfreunden konnten, war doch dieser 69 Hübner, S. 6. n Siehe dazu Grosser, S. 13. 165
	        

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