Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Monarchie und Demokratie als Kontroversfragen rungsweise bewegen, der die Schlossabmachungen von 1920 zu einem teilweisen Durchbruch verholfen haben. Es musste, wie der Verfassungsentwurf von Dr. Wilhelm Beck Zeug­ nis davon gibt, etwas Neues geschaffen werden. Die Verpflichtung aus dem Deutschen Bund war weggefallen. Danach hätte eine Teilung der Staatsgewalt zwischen Fürst und Volk Artikel 13 der Bundesakte wider­ sprochen, der das monarchische Prinzip als das "Herzstück des deut­ schen Konstitutionalismus" institutionell garantiert hatte.*4 Es galt zunächst, die ideologischen Hindemisse zu beseitigen. Dass dies nicht einfach war, belegt der Verfassungsentwurf von Prinz Karl von Liech­ tenstein, der noch dem bisherigen konstitutionell-monarchischen Staats­ denken verhaftet blieb. 2. Konservative und monarchistische Kräfte Die konservativen Kräfte, insbesondere die monarchistischen (Prinz Karl von Liechtenstein und Prinz Eduard von Liechtenstein) haben ihr Gedan­ kengut aus der älteren Staatstheorie der Monarchie bezogen. Davon zeugt ihr konstitutionelles Denkschema. Nach dieser Anschauung repräsentiert der Fürst die Gesamtheit des Staates. Dem entspricht auch die Vorstel­ lung von der Notwendigkeit politischer Einigkeit, die sich gegen religiöse und politische Gruppierungen (Parteiungen) richtet. Ein eindeutiger Ver­ treter dieser Richtung war auch Landtagspräsident Dr. Albert Schädler (vom Fürst ernannter Abgeordneter), der die Parteibildungen beklagte. Er stellt sie mit einem kritischen Unterton in seiner Darstellung der Tätig­ keit des liechtensteinischen Landtages in der Periode 1912 bis 1919 in Frage, indem er zu bedenken gibt, "ob bei unseren sehr kleinen'Verhält­ nissen ein solches politisches Parteileben unserem Landeswohl förderlich war, kann sicher nicht bejaht werden", weil "leicht so Vieles nur persön­ lich gemessen" werde." Die Auseinandersetzungen um die Verfassung von 1921 haben in der Frage der Ausgestaltung der konstitutionellen Monarchie in Richtung demokratischer oder parlamentarischer Monar­ chie starke Anklänge an die Rolle des Monarchen bewahrt, der das Ganze in einer Einheit (auch der Religion) verkörpern soll und den man nach wie vor als über den einzelnen Gruppen und Parteien stehend betrachtet 64 Gangl, S. 52. " Schädler, Jb. 1921, S. 35. 163
	        

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