Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Monarchie und Demokratie als Kontroversfragen ihren Ausdruck fand, entstand der Begriff der Volkssouveränität, die den durch Geburt legitimierten Herrschaftsanspruch des fürstlichen Souve­ räns negierte.11 Die verfassungsrechtliche Entwicklung ist zwar in den Ländern des Deutschen Bundes,-zu dem auch das Fürstentum Liechten­ stein gehörte, nicht einheitlich vor sich gegangen. Es lassen sich aber bis zum Ende des Deutschen Bundes (1866) Entwicklungsstadien feststel­ len, die von gleichen Grundprinzipien beherrscht sind. Nach den Befreiungskriegen sind die süddeutschen Verfassungen ent­ standen, die Vorbildwirkung für die liechtensteinische Verfassung von 1862 hatten. Eine weitere Etappe stellt die Paulskirchenverfassung von 1848/49 dar. Vergleichbare Verfassungsbestrebungen sind in dieser Zeit auch im Fürstentum Liechtenstein'im Gange. Im ersten Weltkrieg kam es in Deutschland und Österreich zum ver­ fassungsrechtlichen Durchbruch der parlamentarisch/demokratischen Staatsidee und 
-Organisation. Die Völkssouveränität war 
damit an 
die Stelle des Anspruchs des monarchischen Souveräns getreten und zur alleinigen Legitimationsbasis der staatlichen Herrschaft und aller ihrer Herrschaftsausübungen geworden.12 Die Verfassungsentwicklung dieser Zeit, in der auch im Fürstentum Liechtenstein erste Anzeichen einer demokratischen Ausrichtung der Monarchie spürbar werden, ist durch eine revolutionäre Durchsetzung der Volkssouveränität in Deutschland und Österreich gekennzeichnet. b) Souveränitätsfrage Monarchie und Volkssouveränität hiessen die politischen Kräfte, deren gegenseitiger Kampf, mit welchem "alle anderen Gegensätze zusammen­ hängen" (Leopold von Ranke),0 zur leitenden Staatsidee des 19. Jahr­ hunderts wurde. Mit der konstitutionellen Bewegung war die Frage pro­ blematisch geworden, wer im konstitutionell-monarchischen Staat-Inha­ ber der Souveränität ist.14 Es konnte weder von der Fürstensouveränität des Absolutismus noch von der Volkssouveränität ausgegangen werden. 11 Lautner, S. 36. 11 Lautner, S. 36. 13 Zitiert nach Gang), S. 31; Boldt, Werner, S. 622. 14 Grabitz, S. 175. 149
	        

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