Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Der historische Hintergrund 4. Die Landtagssitzung vom 24. August 1921 In der Landtagssitzung vom 24. August 1921 war die neue Verfassung das einzige Traktandum. Es fand eine letzte Diskussion statt. Die einzel­ nen Paragraphen wurden durchbesprochen und teilweise nochmals abgeändert. - Eine Auswahl der diskutierten Bestimmungen sei vor­ gestellt: Wilhelm Beck verlangte zu Artikel 10 (Notverordnungsrecht), dass eine solche Massnahme der nachträglichen Zustimmung des Landtages bedürfe. Der Landtag lehnte diesen Antrag 7:8 ab. Der von Wilhelm Beck beantragte Zusatz zu Art. 48 Abs. 1, dass die Landtagsauflösung durch den Fürsten nur vor versammeltem Landtag ausgesprochen werde könne, wurde einstimmig angenommen. Desglei­ chen wurde die ebenfalls von Wilhelm Beck vorgeschlagene Ergänzungs­ bestimmung, dass 600 Wahlberechtigte eine Abstimmung über die Auf­ lösung des Landtages verlangen können, einstimmig angenommen. Beck begründete seinen Antrag damit, dass es, nachdem Initiative und Refe­ rendum eingeführt seien, wohl nur folgerichtig sei, den Wählern des Landtages auch die Möglichkeit zu einer Auflösung des Landtages zu geben.72 Des weiteren beschloss der Landtag, in Art. 108 sei die Bemerkung "Mit Ausnahme des Obersten Gerichtshofes" zu streichen. Dieser Antrag wurde erst im Plenum in der Schlussitzung eingebracht, "dürfte aber eine der weitgehendsten Abweichungen von der ursprünglichen Fassung des neuen Staatsgrundgesetzes darstellen", bemerkte Josef Ospelt.73 Nach dieser 3. Lesung erfolgte die einstimmige Annahme der Verfas­ sung durch Erheben von den Sitzen. In einer Schlussbemerkung hielt Regierungschef Josef Ospelt fest, dass dem Fürsten Dank dafür gebühre, dass er soviele Volksrechte einge­ räumt habe. Er appellierte an die Vernunft und forderte: "Wir wollen von unserer neuen Verfassung keinen unnützen Gebrauch machen."74 72 HALV, Akten der Kabinetts banz] ei 188/1921; 10. September 1921, Bemerkungen Josef Ospelt zu den vom LT beschlossenen Änderungen. 71 HALV, Akten der Kabinettskanzlei 188/1921; 10. September 1921, Bemerkungen Josef Ospelt zu den vom LT beschlossenen Änderungen. 7* Landtagsprotoboll vom 24. August 1921. 135
	        

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