Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Der historische Hintergrund Diese erhöhte Landtagsmajorität sei eine "versteckte Ausländem", und Liechtenstein werde einer Kolonie gleichgestellt, die von einem Auslän­ der regiert werde. Die zweite kritische Bemerkung richtete sich gegen die im FBP-Pro- gramm enthaltene Bestimmung, dass ein Misstrauensantrag gegen ein Regierungsmitglied nur gestellt werden könne, wenn Landtag 
und Volk die Enthebung beantragen würden. Dies widerspreche - so die ON - parlamentarischen Grundsätzen, nach denen eine Regierung zurückzu­ treten habe, wenn sie das Vertrauen der Volksvertretung nicht mehr besitze. Eine Regierung, die das Vertrauen des Landtages verloren habe, könne in der von der FBP vorgesehenen Variante immer behaupten, sie besitze noch das Vertrauen des Volkes. b) Das Programm der Christlich-sozialen Volkspartei Die Entstehung der Christlich-sozialen Volkspartei als organisierte Insti­ tution ist, wie schon oben bemerkt, in die Zeit vor den Landtagswahlen von 1918, d.h. Februar/März dieses Jahres anzusetzen. Ihr im Januar 1919 veröffentlichtes Programm25 war in die drei Bereiche Verfassungs­ politik, Verwaltungspolitik und Wirtschaftspolitik gegliedert. Zur Verfassungsfrage wurden die Zielsetzungen in 10 Punkten bekannt­ gegeben. Gemäss diesen 10 Punkten strebte die Volkspartei nach einer "demokratischen Monarchie auf parlamentarischer Grundlage" mit der Devise: "Die Demokratie im Rahmen der Monarchie". Als Endergebnis stellte man sich ein " Volksfürstentum" als selbständiges Glied des Völker­ bundes vor.26 Unter "Volksfürstentum" verstand die Volkspartei: "Alles für das Volk und unter Mitwirkung des Volkes".27 Konkret wollte die Völks­ partei diese Mitwirkung durch einen grösseren Einfluss des Volkes in der Gesetzgebung, in der Verwaltung und in der Rechtsprechung erreichen. Neben den im 9-Punkte-Programm vom Dezember 1918 enthaltenen Forderungen verlangte die Volkspartei in ihrem Programm vom Januar 1919, dass auf Verlangen von 400 Stimmberechtigten eine Landtagssit­ zung einzuberufen sei und einer gleichen Anzahl von Stimmberechtigten das Initiativrecht zu Verhandlungsgegenständen im Landtage zustehe.28 25 Publiziert in ON 3/18. Januar 1919. Ä Punkt 1 VP-Parteiprogramm vom 18. Januar 1919. 27 ON 6/5. Februar 1919. a Punkt 4 VP-Parteiprogramm vom 18. Januar 1919. 119
	        

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