Volltext: Bestandeskatalog

erhebliche ausstellungstechnische Vorkehrungen und Ein- 
bauten, welche den Exponaten in ihrer Zeitstellung ein 
Ambiente gewähren, ohne die kunstgeschichtliche Ent- 
wicklung zu verunklären und allzusehr zu segmentie- 
en.“ Die Ausstellung kam dank des grosszügigen Ent- 
gegenkommens von Fürst Hans-Adam II. zustande. 
Man kann festhalten, dass eine statische Ausstellung mit 
Spitzenwerken, aus welcher Epoche auch immer, kombi- 
niert mit Wechselausstellungen, das überzeugendste 
Grundmuster für einen Ausstellungsbetrieb in Vaduz 
wäre. Indessen aber fehlen zur konsequenten Verwirk- 
lichung dieses Konzeptes nicht nur der hinreichende po- 
litische Wille, sondern auch die elementaren räumlichen 
Voraussetzungen. Es fehlt ein Kunsthaus. 
Kunsthaus und Liechtensteinische Kunstgesellschaft 
Am 19. Dezember 1969 erklärte Fürst Franz Josef II. von 
Liechtenstein sich bereit, dem Staat den Gesamtbestand 
der Waffensammlung — es ist dies die grösste private 
Waffensammlung der Welt — und rund 200 Gemälde aus 
den Fürstlichen Sammlungen als Leihgaben zu überlas- 
sen, wenn der Staat geeignete Museumsräume in Vaduz 
zur Verfügung stellen würde. Landtag und Regierung 
nahmen das wahrhaft fürstliche Angebot in einer feier- 
lichen Erklärung an.“ Unverzüglich begann das Land mit 
der Planung eines Kunsthauses in der Lücke der Häuser- 
zeile zwischen Engländerbau und Landesmuseum in 
Vaduz. Eine Zürcher Architektengemeinschaft entwarf 
ein Vorprojekt mit Kavernenbauten im Hangschutt des 
anstehenden Schlossfelsens. Doch die unvorhersehbaren 
Risiken bei der Verwirklichung eines derartigen Bauvor- 
habens schienen zu gross zu sein, sowohl in bautechni- 
scher als auch in konservatorischer und musealer Hin- 
sicht. Schliesslich anerbot sich die Gemeinde Vaduz 
aufgrund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses 
vom 25. März 1975, gemeinsam mit der Regierung (auf- 
grund von Expertengutachten für Orts- und Raumpla- 
nung) beim Rathausplatz ein Kunsthaus zu planen und zu 
bauen. Es wurde eine Trägerschaft für ein Kunsthaus 
Vaduz in Form einer Stiftung geschaffen; Stifter waren 
der Staat, die Gemeinde Vaduz und die Liechtensteini- 
sche Kunstgesellschaft.® Die unter dem Hohen Patronat 
des Fürsten stehende Stiftung sollte für den Bau und 
Betrieb des Kunsthauses Vaduz verantwortlich sein. Die 
Fürstlichen Sammlungen hätten Ausstellungen dotiert, 
abenso die Staatliche Kunstsammlung, welche in die 
neue Rechtsform ganz integriert worden wäre. 
Der Stiftungsrat der Liechtensteinischen Staatlichen 
Kunstsammlung hat sich seit der Gründung intensiv und 
in zahlreichen Sitzungen mit der Planung und dem Bau 
zines Kunsthauses in Vaduz auseinandergesetzt.” Die 
Staatliche Kunstsammlung schritt zur Gründung des 
obengenannten dritten Trägers der Kunsthausstiftung: 
Am 13. Dezember 1975 wurde im vollbesetzten Rubens- 
Saal die Liechtensteinische Kunstgesellschaft gegründet.“ 
Sie war als eine der tragenden Säulen der Kunsthausidee 
gedacht. Ihr oblag, auf breiter Basis das Kunstverständnis 
zu stärken, die Anliegen der bildenden Kunst zu fördern, 
den Bau, Unterhalt und Betrieb des Kunsthauses Vaduz 
zu unterstützen und kunstwissenschaftliche Arbeiten 
zu ermöglichen.” Schon im ersten Jahr unterstützten 
463 Mitglieder die Ziele der Liechtensteinischen Kunst- 
gesellschaft.” Bis 1986 erschienen die Jahresberichte in 
zinem eigenen Jahrbuch.” Nach 1988 wurde die Kunst- 
agenda der Staatlichen Kunstsammlung jeweils als Jahres- 
gabe an die Mitglieder versandt und der Bericht bei- 
gelegt. Die Aktivitäten der Kunstgesellschaft kommen 
einem grossen Bedürfnis einer breiten, kulturell interes- 
sierten Schicht der Bevölkerung nach.” Die Trägerschaft 
der Kunsthausstiftung, also Regierung, Gemeinde Vaduz 
und die neugegründete Kunstgesellschaft, schrieb einen 
internationalen Wettbewerb für ein Kunsthaus beim 
Rathaus Vaduz aus. In der Konkurrenz obsiegte der 
Münchner Architekt Alexander Freiherr von Branca. Der 
Landtag gewährte am 29. April 1980 einen Verpflich- 
ungskredit in der Höhe von 17,4 Millionen Franken als 
sechzigprozentigen Landesbeitrag für das Kunsthaus, 
und Mitte Mai 1980 genehmigten die Stimmberechtigten 
der Gemeinde Vaduz die kommunalen Kreditbeschlüsse.
	        

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