erhebliche ausstellungstechnische Vorkehrungen und Ein-
bauten, welche den Exponaten in ihrer Zeitstellung ein
Ambiente gewähren, ohne die kunstgeschichtliche Ent-
wicklung zu verunklären und allzusehr zu segmentie-
en.“ Die Ausstellung kam dank des grosszügigen Ent-
gegenkommens von Fürst Hans-Adam II. zustande.
Man kann festhalten, dass eine statische Ausstellung mit
Spitzenwerken, aus welcher Epoche auch immer, kombi-
niert mit Wechselausstellungen, das überzeugendste
Grundmuster für einen Ausstellungsbetrieb in Vaduz
wäre. Indessen aber fehlen zur konsequenten Verwirk-
lichung dieses Konzeptes nicht nur der hinreichende po-
litische Wille, sondern auch die elementaren räumlichen
Voraussetzungen. Es fehlt ein Kunsthaus.
Kunsthaus und Liechtensteinische Kunstgesellschaft
Am 19. Dezember 1969 erklärte Fürst Franz Josef II. von
Liechtenstein sich bereit, dem Staat den Gesamtbestand
der Waffensammlung — es ist dies die grösste private
Waffensammlung der Welt — und rund 200 Gemälde aus
den Fürstlichen Sammlungen als Leihgaben zu überlas-
sen, wenn der Staat geeignete Museumsräume in Vaduz
zur Verfügung stellen würde. Landtag und Regierung
nahmen das wahrhaft fürstliche Angebot in einer feier-
lichen Erklärung an.“ Unverzüglich begann das Land mit
der Planung eines Kunsthauses in der Lücke der Häuser-
zeile zwischen Engländerbau und Landesmuseum in
Vaduz. Eine Zürcher Architektengemeinschaft entwarf
ein Vorprojekt mit Kavernenbauten im Hangschutt des
anstehenden Schlossfelsens. Doch die unvorhersehbaren
Risiken bei der Verwirklichung eines derartigen Bauvor-
habens schienen zu gross zu sein, sowohl in bautechni-
scher als auch in konservatorischer und musealer Hin-
sicht. Schliesslich anerbot sich die Gemeinde Vaduz
aufgrund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses
vom 25. März 1975, gemeinsam mit der Regierung (auf-
grund von Expertengutachten für Orts- und Raumpla-
nung) beim Rathausplatz ein Kunsthaus zu planen und zu
bauen. Es wurde eine Trägerschaft für ein Kunsthaus
Vaduz in Form einer Stiftung geschaffen; Stifter waren
der Staat, die Gemeinde Vaduz und die Liechtensteini-
sche Kunstgesellschaft.® Die unter dem Hohen Patronat
des Fürsten stehende Stiftung sollte für den Bau und
Betrieb des Kunsthauses Vaduz verantwortlich sein. Die
Fürstlichen Sammlungen hätten Ausstellungen dotiert,
abenso die Staatliche Kunstsammlung, welche in die
neue Rechtsform ganz integriert worden wäre.
Der Stiftungsrat der Liechtensteinischen Staatlichen
Kunstsammlung hat sich seit der Gründung intensiv und
in zahlreichen Sitzungen mit der Planung und dem Bau
zines Kunsthauses in Vaduz auseinandergesetzt.” Die
Staatliche Kunstsammlung schritt zur Gründung des
obengenannten dritten Trägers der Kunsthausstiftung:
Am 13. Dezember 1975 wurde im vollbesetzten Rubens-
Saal die Liechtensteinische Kunstgesellschaft gegründet.“
Sie war als eine der tragenden Säulen der Kunsthausidee
gedacht. Ihr oblag, auf breiter Basis das Kunstverständnis
zu stärken, die Anliegen der bildenden Kunst zu fördern,
den Bau, Unterhalt und Betrieb des Kunsthauses Vaduz
zu unterstützen und kunstwissenschaftliche Arbeiten
zu ermöglichen.” Schon im ersten Jahr unterstützten
463 Mitglieder die Ziele der Liechtensteinischen Kunst-
gesellschaft.” Bis 1986 erschienen die Jahresberichte in
zinem eigenen Jahrbuch.” Nach 1988 wurde die Kunst-
agenda der Staatlichen Kunstsammlung jeweils als Jahres-
gabe an die Mitglieder versandt und der Bericht bei-
gelegt. Die Aktivitäten der Kunstgesellschaft kommen
einem grossen Bedürfnis einer breiten, kulturell interes-
sierten Schicht der Bevölkerung nach.” Die Trägerschaft
der Kunsthausstiftung, also Regierung, Gemeinde Vaduz
und die neugegründete Kunstgesellschaft, schrieb einen
internationalen Wettbewerb für ein Kunsthaus beim
Rathaus Vaduz aus. In der Konkurrenz obsiegte der
Münchner Architekt Alexander Freiherr von Branca. Der
Landtag gewährte am 29. April 1980 einen Verpflich-
ungskredit in der Höhe von 17,4 Millionen Franken als
sechzigprozentigen Landesbeitrag für das Kunsthaus,
und Mitte Mai 1980 genehmigten die Stimmberechtigten
der Gemeinde Vaduz die kommunalen Kreditbeschlüsse.