Volltext: Politischer Wandel in konkordanzdemokratischen Systemen

Einleitung Mit der Theorie der Konkordanzdemokratie wurde in der politikwissen­ schaftlichen Forschung akzeptiert, dass demokratische politische Systeme in der konkreten Ausformung der Systemelemente variieren können, ohne dass damit eine Gefahrdung ihrer Stabilität verbunden sein muss. Konkordanzdemokratie bezeichnet in der vergleichenden Politischen Systemlehre einen Typus von Demokratie, der vor allem durch Unter­ schiede zur sog. Konkurrenzdemokratie definiert ist. Das wichtigste Unterscheidungskriterium ist der Entscheidungsmechanismus: An die Stelle des reinen Mehrheitsprinzips treten Kompromisstechniken bzw. Verhandlungen, in die alle oder alle politisch relevanten Akteure einbezo­ gen sind, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Die Grundlage die­ ses Entscheidungsmodus bilden Proporz- oder Paritätsregeln auf (meist) freiwilliger Grundlage, die das gesamte öffentliche Leben durchdringen können.1 Den Anstoss für das theoretische Interesse an der Konkordanz­ demokratie gaben freilich nicht diese Entscheidungsregeln selbst, sondern die Beobachtung, dass Demokratien, die später diesem Typus zugerechnet wurden, stabil waren, obwohl sie bestimmte, in der Demokratietheorie der sechziger Jahre entwickelte Merkmale nicht aufwiesen: ein Zwei-Parteien- System mit Regierungs- und Oppositionspartei, das die Möglichkeit des Regierungswechsels praktisch einschloss, sowie - als Voraussetzung für das Funktionieren dieses Modells - eine einheitliche entideologisierte politische Kultur. Dieser als Konkurrenzdemokratie bezeichnete Demokratietyp beruhte unverkennbar auf einer Verallgemeinerung des angloamerikani- schen Modells, und der damit verbundene theoretische Anspruch bildete 1 Vgl. Gerhard Lehmbruch, Konkordanzdemokratie, in: Dieter Nohlen (Hg.), Wörter­ buch Staat und Politik, München/Wien 1991, (311-314) 311 f. 7
	        

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