Volltext: Politischer Wandel in konkordanzdemokratischen Systemen

Wolf Linder 1. Legitimation durch halbdirekte Demokratie Der ausländische Beobachter wundert sich zunächst, dass das politische System einer komplexen industrialisierten Gesellschaft überhaupt funktio­ nieren kann, wenn seine Bürger z. B. im laufenden Jahr über eine radikale Ökologisierung der Landwirtschaft, Tempo 130 auf Autobahnen und die Abschaffung der Armee per Volksabstimmung befinden können. Sodann könnte ihn erstaunen, dass solch radikaldemokratische Unruhe nicht zu politischer Instabilität, sondern zu einem der stabilsten Politiksysteme führt, dessen vier grosse Parteien mit einem Stimmenanteil von gut 70 % in glei­ chem Stärkeverhältnis schon fast ewig zusammen regieren. Noch perplexer dürfte der Beobachter sein, wenn ihm die Mehrheit von Männern und Frauen auf der Strasse sagen würde, sie gingen nicht zu Wahlen und Abstimmungen, und viele mit der Begründung, «die in Bern machten ohnehin, was sie wollten». Theoretisch scheint das alles zusammen nicht aufzugehen, aber es ist so, fast nach dem Motto: «Theorie ist, wenn nichts funktioniert und alle wissen warum - Praxis ist, wenn alles funktioniert und niemand weiss warum». Ich möchte versuchen, über diesen Satz hinauszu­ kommen. Die Volksrechte, die dem Bürger über Wahlen hinaus die Mitwirkung an parlamentarischen Entscheiden gewähren, sind Kinder revolutionärer politischer Bewegungen des 19. Jahrhunderts. Die Einrichtungen der Volksinitiative und des Referendums wurden zuerst in den Kantonen errungen und erst mit Verzögerung im Zentralstaat durchgesetzt. «Volks­ gesetzgebung», «volle Demokratie», «Einhelligkeit von Behörden und Volk» waren die Ziele der radikaldemokratischen Bewegungen, denen das parlamentarische «Repräsentativsystem» fremd, auf jeden Fall nicht genug war. Heute ist der Pathos des 19. Jahrunderts verflogen. Wir wissen, das Volk macht die Gesetze nicht, hat keineswegs Zugang zu allen Entscheidungen., Trotzdem, wenn der Mediensprecher am Abend eines Abstimmungstages verkündet, «das Volk» habe eine Vorlage verworfen oder angenommen, so sind sich die wenigsten bewusst, dass diese Mehrheit eine Minderheit ist: 60% der Wohnbevölkerung sind stimmberechtigt, 40% davon gehen im Schnitt zur Abstimmung, und wenn das Ergebnis knapp ist, liegt die ent­ scheidende Mehrheit bei etwa 12 % der Wohnbevölkerung. Vor 1971, dem Jahr der Einführung des Frauenstimmrechts, funktionierte die Mannerde­ mokratie mit entscheidenden Mehrheiten von 5-10 %. 66
	        

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