Volltext: Politischer Wandel in konkordanzdemokratischen Systemen

Diskussionsbeitrag bildung nicht aus. In der fünlköpfigen Regierung ist ebenfalls die Anwesen­ heit von vier Mitgliedern zur Beschlussfassung notwendig. Um ein wirklich aktionsfähiges Parlament zu haben, müssen zwei Drittel der Abgeordneten die Parlaments- und Regierungsarbeit unterstützen, was bei dem gegenwä- rigen Kräfteverhältnis für eine Partei schwierig ist. Man kann nun sagen, beim heutigen System sei die Möglichkeit zur Mei­ nungsbildung und Artikulation zu schwach. Dazu ist festzustellen, dass z. B. die Auseinandersetzung in der FBP sehr offen geführt wird. Es wird auch eine immer stärkere Arbeit in parteiinternen Kommissionen geleistet. Durch die vielen Gespräche, Versammlungen, die offenen Diskussionen, Klausurtagungen etc. können sich Meinungen gut artikulieren. Ein zusätzli­ ches, gut mögliches, leider zu wenig beachtetes Instrument zur Darstellung von Meinungen für eine noch aktivere Politik wäre der Weg über die Gemeinden (Initiativbegehren möglich von vier Gemeinden usw.). Zudem haben wir durch ein ausgeprägtes Referendums- und Initiativrecht eine sehr starke Möglichkeit zur Durchsetzung des Volkswillens. In der Thronrede von 1953 führte der verstorbene Fürst Franz Josef II. aus: «Dieses Wahlergebnis sollte uns ein Hinweis sein, dass die einver­ nehmliche Arbeit der beiden grossen Parteien des Landes auch weiterhin für die Tätigkeit des Landtages notwendig ist. Denn unser kleines Land kann nur in Einigkeit gedeihen, nur die Zusammenarbeit aller Kräfte kann die Zukunft des Landes zu unserem Wohle gestalten. Ich bitte Sie, meine Herren Abgeordneten, führen Sie das Amt, welches Ihnen das Vertrauen des Volkes übertragen hat, im vollen Bewusstsein der Verantwortung, die Sie übernehmen, und seien Sie dessen eingedenk, dass Sie als Vertreter des ganzen Volkes hier Ihre Pflicht zu erfüllen haben und nicht nur einer bestimmten Partei und einer Berufsgruppe...» Kurz darauf kam es wegen der Meinungsverschiedenheit in der Beset­ zung des AHV-Verwaltungsrates zu Neuwahlen. Der Landesfürst mahnte dann am 9. Juli 1953 die Parteien zur Einigkeit und drohte gleichzeitig mit dem Notverordnungsrecht (Alleinregieren des Fürsten mit Regierung). Unter den dargestellten politischen Verhältnissen hat unser Land eine posi­ tive Entwicklung mitgemacht. Trotzdem wurde vor allem in neuerer Zeit in beiden Parteien die Frage der Oppositionsstellung diskutiert. Immer wie­ der kam man nach reiflicher Überlegung mehrheitlich zur Überzeugung, dass das heutige System mit allen ihm anhaftenden Mängeln für unser Land als der bestmögliche Weg angesehen wird. Es stellt sich auch immer wieder die Frage, ob wir uns bei der Kleinheit unseres Landes und unseres Volkes 163
	        

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