Volltext: Politischer Wandel in konkordanzdemokratischen Systemen

Helga Michalsky hältnisse kam, die die Auflockerung der traditionellen Parteimilieus an­ zeigten.32 Seit dem Beginn der Regierungszusammenarbeit im Jahre 1938 hat es dreimal - 1970,1974 und 1978 - einen Wechsel der Mehrheitsverhältnisse gegeben. 1970 verlor die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) nach 32 Jahren ihre Mehrheitsposition an die Vaterländische Union (VU). Bereits vier Jahre später, 1974, kehrte sie in die führende Regierungsposition zurück - allerdings nur für eine Legislaturperiode. Seit 1978 ist die VU die führende Regierungspartei; sie hat diese Stellung in vier aufeinanderfolgenden Wah­ len behauptet, zuletzt in den Neuwahlen im März 1989 nach einer vorzeiti­ gen Landtagsauflösung. Seit der letzten Landtagswahl sitzen in dem von 15 auf 25 Abgeordnete vergrösserten Landtag 13 Abgeordnete der VU und 12 Abgeordnete der FBP. Die einzige weibliche Abgeordnete - die Frauen haben erstmals in der Landtagswahl 1986 das aktive und passive Wahlrecht auf Landesebene aus­ geübt - gehört der Minderheitspartei an. Die VU erhielt 47,1 % der Stim­ men, die FBP 42,1 %. Den beiden weiteren Parteien, die zur Landtagswahl angetreten waren, der Freien Liste (FL), die sich zum zweitenmal bewarb, und der erstmals kandidierenden Überparteilichen Liste (ÜLL), gelang der Sprung in den Landtag nicht. Die FL erhielt 7,6 %, die ÜLL 3,2 % der Stimmen. Zur Teil­ nahme an der Mandatsverteilung muss eine Partei jedoch 8 % der Stimmen im ganzen Land erhalten, die FL hatte diese Hürde nur im Oberland mit 8,1 % der Stimmen genommen. Zusammen errangen die beiden kleinen Parteien immerhin fast 11 % der Wählerstimmen. Da im Parlament nie mehr als zwei Parteien vertreten waren, kann von einem Zwei-Parteien-System gesprochen werden, obwohl nach 1945 vier weitere Wahlgruppierungen oder Parteien gegründet wurden, die sich ver­ geblich um Mandate beworben haben. Erwähnenswert ist in diesem Zu­ sammenhang die 
Christlich-Soziale Partei (CSP), die 1962,1966,1970 und 1974 kandidierte und deren Klage gegen die Mandatsverteilung im Anschluss an die Landtagswahl von 1962, in der sie 10,09 % der Stimmen 32 Sehr kritisch gegenüber den Parteien in diesem Zusammenhang Batliner, a. a. O., 157— 160. Ob der Mehrheitswechsel imjahre 1970 auf solche Veränderungen auch in Liechten­ stein schliessen lässt, ist angesichts des minimalen Stimmenunterschieds (30 Listenstim­ men) eher zweifelhaft. Auch die Herabsetzung des Wahlalters auf 20 Jahre kann ange­ sichts des Wahlergebnisses kaum in diesem Sinne interpretiert werden. 152
	        

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