L Jahresbericht
2018
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Einzelfallprüfung Überschüttung Westflanke
Deponie im Rain
Die Gemeinde Vaduz plant im westlichen Teil der Deponie im Rain
neuen Deponieraum zu schaffen. Da es sich hierbei um eine Änderung
eines bereits bewilligten Projektes handelt (Erweiterung Deponie im Rain,
3. Etappe), beantragte die Gemeinde eine Einzelfallprüfung gemäss
UVPG.
Die Gemeinde Vaduz begründete den Bedarf an weiterem Deponievolumen damit, dass in den
letzten Jahren überdurchschnittlich grosse Mengen an sauberem Aushubmaterial angeliefert wur-
den, aber der Kiesabbau nicht ausreichend schnell vorangeschritten ist. Dies habe zur Folge, dass
es in den nächsten Jahren zu Engpässen komme. Eine Zwischenlösung müsse zwingend geschaf-
fen werden.
Aus diesem Grund soll im westlichen Teil der Deponiezone eine Gesamtfläche von 2,5 ha Wald
gerodet und mit unverschmutztem Aushubmaterial verfüllt werden. Das dadurch gewonnene
Deponievolumen soll voraussichtlich für eine Zeitspanne von 4 bis 5 Jahren ausreichen. Danach
soll der Kiesabbau soweit fortgeschritten sein, dass die Deponie wie geplant verfüllt werden kann.
In 4-5 Jahren, nach der Verfüllung der Westflanke, soll auf dem Perimeter ein Niederwald aufge-
baut werden. Diese Waldform verjüngt sich ausschliesslich aus Stockausschlägen. In Abständen
von 5-30 Jahren wird der Waldbestand parzellenweise geerntet und die Regeneration erfolgt aus
den im Boden verbleibenden Wurzelstócken und Baumstümpfen. Durch diese Bewirtschaftung
soll ein lichtdurchlássiger und dynamischer Lebensraum entstehen, welcher in den Jahren zwi-
schen den Bewirtschaftungen einer natürlichen Sukzession unterliegt und die Entwicklung einer
artenreichen Flora und Fauna unterstützt.
Das Amt für Umwelt entschied, dass für dieses Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen sei. Die LGU wurde im Zuge des nachfolgenden Eingriffsverfahrens zu einer Stel-
lungnahme eingeladen.
Die LGU sprach sich dafür aus, das ókologische Potential des Niederwaldes anhand einer Erfolgs-
kontrolle oder eines Monitorings zu prüfen. Denn diese Art von Nutzung ist in Liechtenstein bis-
her wenig bekannt und es handelt sich zudem um eine Aufforstung auf Aushubmaterial und nicht
um eine Nutzungsánderung auf bestehendem Waldboden. Die LGU schlug vor, einen Pflegeplan
oder ein Waldnutzungskonzept zu erstellen, damit die Nutzung und die daraus resultierenden
Naturwerte optimal gefórdert werden und eine fachgemásse Pflege auch in Zukunft gesichert
werden kann.
In vier bis fünf Jahren soll hier ein
Niederwald entstehen.