In ihrer Stellungnahme zum Untersuchungsrahmen regte die LGU unter anderem an, einige Pla-
nungsziele zu präzisieren. Generell vertrat die LGU die Ansicht, dass die ökologisch wertvollen
Gebiete, welche die Steger Kulturlandschaft prägen, einen höheren Stellenwert einnehmen und
in der Richtplanung entsprechend besser berücksichtigt werden müssen.
Die Stellungnahmen zum Untersuchungsrahmen wurden gesammelt und von Fachpersonen aus-
gewertet. Einige Planungsziele wurden überarbeitet und angepasst. Diese wurden anschliessend
auf ihre Umweltverträglichkeit hin geprüft. Parallel dazu wurde der Richtplan mit den zugehöri-
gen Massnahmenblättern erstellt und erneut der Öffentlichkeit für eine Stellungnahme zugäng-
lich gemacht. Die LGU folgte dieser Einladung und verfasste eine umfangreiche Stellungnahme,
die auf der LGU-Webseite publiziert wurde.
Zusammenfassend plädiert die LGU dafür, die Richtplanung in Teilen auf ihre Zukunftstauglichkeit
hin zu überprüfen. So regt die LGU an, die Bewertung einiger Ziele transparenter zu deklarieren,
um die Umweltauswirkungen richtig abschätzen zu können. Zudem sind die Zuständigkeiten
sowie Fälligkeiten im Überwachungskonzept aus Sicht der LGU dringend zu konkretisieren. Eine
vorausschauende Richtplanung muss aus Sicht der LGU unbedingt die künftig zu erwartenden kli-
matischen Veränderungen miteinbeziehen.
Das Maiensäss Steg ist kulturell sowie landschaftlich einzigartig. Durch die steigende Attraktivität
als Erholungs- und Ferienort steigt auch der Druck auf die Landschaft. Um nicht an Attraktivität
zu verlieren, muss aus Sicht der LGU auch in Zukunft grösster Wert auf die Erhaltung dieser öko-
logisch wertvollen Landschaft aus einem Mosaik aus Magerstandorten, Heuwiesen, Hecken, Feld-
gehölze, Waldrändern und Gewässern, gelegt werden.
Einzelfallprüfung Fernwärmeleitung Schaan
Die Liechtensteinische Gasversorgung plant, das bereits bestehende
Fernwärmenetz der Gemeinde Schaan, an die Kehrichtverbrennungs-
anlage (KVA) in Buchs anzuschliessen. Das Ziel ist ein kompletter
Ringschluss der Fernwärmeverbreitung, bei dem sowohl die Siedlung
wie auch die Industriebetriebe angeschlossen sind.
In diesem Zusammenhang soll eine neue Fernwärmeleitung ausgehend von der Kehrichtverbren-
nungsanlage Buchs (KVA) über die Energiebrücke in das Gemeindegebiet Schaan erstellt und an
das bestehende Netz angeschlossen werden. Für die Verlegung der benötigten Leitungen sind ver-
schiedene Grab- und Rodungsarbeiten nötig.
Gemäss dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit wurde das Projekt einer Einzelfallprüfung
unterzogen Das Amt für Umwelt entschied, dass für das Projekt keine Umweltverträglichkeits-
prüfung durchzuführen sei. Da das Projekt dennoch einen Eingriff in Natur und Landschaft dar-
stellt, war ein Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz notwendig.
In ihrer Stellungnahme zum Eingriffsverfahren begrüsste die LGU grundsätzlich den Ausbau des
Fernwärmnetzwerkes in Liechtenstein und sprach sich für das Vorhaben sowie die vorgeschlage-
nen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen aus.
L Jahresbericht
2018
13
Kulturell und land-
schaftlich einzigartig:
das Maiensäss Steg
Foto: S. 13 Archiv LGU