ändert. 2015 publizierte die Regierung eine Bestandsaufnahme der Gewässer Liechtensteins und
legte ein Überwachungsprogramm vor. Im Jahr 2017 folgte der Entwurf des Berichtes «Bewirt-
schaftungsplan und Massnahmenprogramm», der in Konsultation gegeben wurde.
Auch die LGU hat die Möglichkeit der Konsultation genutzt und ihre Stellungnahme zum Bewirt-
schaftungsplan und Massnahmenprogramm fristgerecht eingereicht. Nachdem der Zustand der
Liechtensteinischen Gewässer sowie deren kontinuierliche Überwachung bereits etabliert sind, ist
das Ziel des Bewirtschaftungsplans und Massnahmenprogramms, die bereits getätigten Arbeiten
weiterzuführen sowie diejenigen Massnahmen zu planen, welche dazu beitragen, die ökologi-
schen Defizite der Gewässerkörper zu verbessern oder im besten Fall sogar aufzuheben.
Die LGU ist der Meinung, dass der vorliegende Berichtsentwurf entgegen der jahrelangen Bemü-
hungen noch nicht hält, was er verspricht und sich nicht ausreichend mit den für die Zielerreichung
notwendigen Massnahmen auseinandersetzt. Das ganze Kapitel «Massnahmenprogramm», wel-
ches aus unserer Sicht das Kernstück dieses Dokumentes darstellen sollte, beansprucht nur einen
sehr kleinen Teil des Ganzen. Die Ziele und Schwerpunkte finden gar nur auf einer einzigen Seite
Platz. Zudem sind die wenigen Massnahmen in den Massnahmenprogrammen zumeist sehr vage
formuliert. Neben den zu wenig konkreten Massnahmen kritisiert die LGU auch die Methodik der
Risikoanalyse sowie den Antrag auf Fristenverlängerung. Gemäss WRRL ist eine Verlängerung aus-
schliesslich für die Umsetzung der Massnahmen zulässig und muss für jeden Wasserkörper einzeln
beantragt werden. Eine generelle Fristverlängerung aufgrund nicht spezifizierter Gründe ist nicht
vorgesehen.
Die LGU ist überzeugt, dass ein gut ausgearbeiteter Bewirtschaftungsplan mit Massnahmenpro-
grammen ein wirkungsvolles Instrument darstellt, um den ökologischen Zustand von Gewässern
tatsächlich zu verbessern und bedauert es, dass diese Chance in Anbetracht der bereits vorhan-
denen Grundlagen und getätigten Vorarbeiten und daraus hervorgegangenen, also bereits vor-
handenen Konzepten wie beispielsweise Bestandsaufnahmen, Überwachungsprogramm, Spiers-
bachkonzept, Entwicklungskonzept Alpenrhein (EKA) etc. bisher nicht wahrgenommen wurde.
Nach Ansicht der LGU sind bereits genügend Vorarbeiten geleistet worden, um im Massnahmen-
programm und Bewirtschaftungsplan eine tiefere Flughóhe anzusteuern und konkret zu werden.
Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen des Konsultationsverfahrens lief bis
15. Januar 2018. Nun werden das zustándige Amt und das Ressort diese prüfen und gegebe-
nenfalls die relevanten Punkte in den Schlussbericht einarbeiten. Die Stellungnahme der LGU ist
wie gewohnt konstruktiv und beinhaltet konkrete Verbesserungsvorschláge. Sie ist auf der Home-
page der LGU einsehbar.
L Jahresbericht
2017
21
Flussauen gehóren zu den
artenreichsten Lebensräu-
men: Ein Bach in den
Mastrilser Rheinauen
Unsere Gewässer:
häufig begradigt und in
Bedrängnis
Fotos: S. 20 calandawind.ch; S. 21 links M. Gstôhl, rechts M. Zeh