Volltext: LGU Jahresbericht (2013)

Jahresbericht 201313 Links: Monika Gstöhl und Claudia Ospelt- Bosshard während   der Eröffnungsrede der Ausstellung «Jeder Liter zählt». Unten: Die Fotos für die Poster erhielt die LGU von Rainer Kühnis und Markus 
Risch. Bäche, Giessen und Rhein auf- werten und Trinkwasser sichern Die LGU setzt sich für Aufweitungen ein, da diese den Zustand der Gewässer aufwerten und die Lebensbedingungen verbessern. Der Schutz und die Erhaltung der wertvollen Grundwasservorkommen für unser Trinkwasser hat oberste Priorität. Da Staustufen im Alpenrhein die Grundwasser- qualität gefährden und den Natur-Lebensraum verschlechtern, lehnt die LGU Staustufen 
ab. 
© J. Schmid, Atelier 
H7 Von der Kunst ein Fliessgewässer zu sein Die Menschen verlangen viel von den Flüssen und Bächen. Sie sollen bei der Stromproduktion helfen, die Grundwasserqualität sichern, unsere Felder bewässern, Hochwasser abführen, eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt beherbergen, Lebensräume vernetzen, dabei noch hübsch anzusehen sein und uns als Er- holungsraum dienen. Ganz ehrlich? Ein solches «Multitasking» funktioniert auch bei Gewässern nicht. Quer- und längsverbaute Gewässer können ihre ökologischen Funktionen nur noch unzu- reichend wahrnehmen. Grundwassermenge und Qualität leiden obendrein – von der Ästhetik ganz zu schweigen. Zukunftsfähige Lösungen sind gefragt. Ein guter Anfang wäre es, weniger Ener- gie zu konsumieren. Dann könnten sich auch Gewässer wieder mehr auf ihre Kernaufgaben «konzentrieren» und diese gut ma- chen. Im Rahmen ihres Miteinbezuges bei Eingriffsverfahren konnte die LGU Gewässern im Talraum und Berggebiet ihre Stimme ge- ben. In Zusammenarbeit mit Ämtern, Gemeinden und anderen im Naturschutz aktiven Organisationen konnten bei Eingriffen an Fliessgewässern, die zum Teil aus Hochwasserschutzgründen stattfinden mussten, deutliche Lebensraumverbesserungen er- reicht werden. Unkontrollierte Wasserentnahmen zu Landwirtschaftszwecken können Gewässerlebensräume gravierend schädigen. Die LGU war in diesem Jahr mehrfach mit dieser Problematik konfrontiert und setzt sich für klare Regeln ein. Durch geeignete Massnah- men und die Bereitschaft zur Kooperation könnte auch hier ein nachhaltiger Konsens erzielt 
werden. Restwasserentscheid Samina Die LGU hatte im Dezember 2012 die EFTA-Überwachungsbe- hörde ESA um Prüfung gebeten, ob mit dem Restwasserent- scheid Samina die Vorgaben der Wasserrahmen-Richtlinie einge- halten werden. Gemäss ESA muss Liechtenstein diese Vorgaben erst 2028 erfüllen. Die Vorgehensweise, mit den beschlossenen Restwassermengen zu starten, das Gewässer zu beobachten und die Mengen gegebenenfalls zu erhöhen, damit ein guter Zustand erreicht werden könne, ist europarechtskonform. Die LGU wird die Monitoring-Berichte prüfen und kann hier Einfluss nehmen.
	        

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