Volltext: LGU Jahresbericht (2012)

Jahresbericht 20125 (Gamprin). In Zukunft kann sich die LGU dort für Aufwertungsmassnahmen einsetzen. Beispielsweise hat sich ein Pächter bereit erklärt, eine Wiese zukünf- tig nur noch wenig intensiv zu bewirtschaften. Spritzzug Seit vielen Jahren versprühen die ÖBB im Frühsommer auf den Bahngleisen mit einem Spritzzug Unkrautbekämpfungsmittel, um dort wachsende Pflanzen zu entfernen. 2010 waren kurz nach der Spritzfahrt Groppen und unter strengem Schutz stehende Dohlenkrebse tot. Elf Monate dauerte es, bis die Verantwortli- chen feststellten, dass die im Computer gespeicherten Daten nicht mit der Rea- lität übereinstimmten und deshalb Pflanzengifte versehentlich in die Gewässer gelangt waren. In der Folge wurde die für 2011 geplante Spritzfahrt kurzfristig gestoppt und die Strecke neu vermessen. 2012 wurden unter Einbezug der LGU neue Einsatzpläne erarbeitet. Jetzt wird in den kritischen Bereichen entlang des Naturschutzgebietes Schwabbrünnen-Äscher,  in Reptilien-Kerngebieten und an Gewässern nicht mehr gespritzt. Die Pflanzen werden dort von Hand 
bekämpft. Gewässerpflegeeinsätze Balzner Giessen Die ursprünglich vom Grundwasser gespiesenen Giessen werden von Zeit zu Zeit von Unrat und abgestorbenen Pflanzen befreit, damit das Wasser schneller über den in Balzers durchlässigen Untergrund fliesst und nicht versickert. Auch 2012 entfernten deshalb wieder Mitglieder der LGU, des Fischereivereins und der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft die Blockaden. Für die Unterstützung danken wir der Gemeinde Balzers, dem Amt für Wald, Natur und Landschaft und natürlich allen 
Helfenden. Verfahren nach Naturschutzgesetz Damit die Natur eine Stimme hat, gibt das Naturschutzgesetz seit 1996 den Na- turorganisationen ein Beschwerderecht. Sie werden bei Eingriffen rechtzeitig informiert, zum Beispiel bei der Errichtung von Wegen ausserhalb von Bauzo- nen, und bringen so ihr Expertenwissen frühzeitig ein. Dieses Vorgehen schützt seltene Tiere, Pflanzen und Lebensräume wirksam. Werden bei einem Eingriff keine Naturwerte zerstört, kommt es zu einem vereinfachten Verfahren. In der Vergangenheit ist es aufgrund einer Gesetzeslücke vorgekommen, dass wertvolle Naturlebensräume in Bauzonen umzoniert wurden, ohne dass gleich- wertige Ersatzlebensräume geschaffen wurden. Damit dies in Zukunft nicht mehr geschehen kann, hat der Landtag auf Vorschlag der Regierung in einer ersten Lesung eine Abänderung des Naturschutzgesetzes behandelt. Die LGU hofft, dass der neue Landtag dieser Abänderung zustimmen 
wird.Links: 
Die europa- weit stark gefährdete Sumpfgladiole blüht am Matilaberg je nach Jahr in 100 bis 1000 Exemplaren. Mitte: Naturschutz- gebiet Matilaberg. Unten:   Sumpf-Stendelwurz   (Orchideengewächse) Louis Jäger entwarf   die „alten“ Tafeln zur   Kennzeichnung der   Naturschutzgebiete. Verfahren nach Naturschutzgesetz regulär vereinfacht Total   2001 9  9 (1 Beschwerde) 2002 8  8 2003 11  11 (1 Beschwerde) 2004 17  17 (2 Beschwerden) 2005 18  18 2006 18  18 (1 Beschwerde) 2007 9 5 (ab Nov.) 14 (2 Beschwerden) 2008 20 16 36 (1 Beschwerde) 2009 8 28 36 2010 20 31 51 (1 Beschwerde) 2011 17 37 54 2012 13 29 32 (1 
Beschwerde) Total 168 146 314 (10 Beschwerden) seit 2001 nur 2 Beschwerden mit LGU-Beteiligung
	        

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