Volltext: LGU Jahresbericht (2012)

Jahresbericht 201219 
Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen Die LGU wird bei verschiedensten Gesetzesvorhaben von der Regierung einge- laden, sich mit einer Stellungnahme zu den Vorschlägen zu äussern. Im Jahr 2012 hat die LGU entsprechende Stellungnahmen zur Fischereiverord- nung, zur Abänderung des Naturschutzgesetzes, zur Abänderung des Waldge- setzes und zur Totalrevision des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü- fung, kurz UVP-Gesetz, abgegeben. Alle Stellungnahmen sind öffentlich und können auf der LGU-Homepage eingesehen 
werden. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Da das UVP-Gesetz dann zur Anwendung kommt, wenn neue Anlagen ge- baut oder bestehende Anlagen verändert werden, ist es eines der wichtigsten Gesetze für den Umweltschutz. Es soll im Sinne des Vorsorgeprinzips dazu beitragen, dass Umweltschäden erst gar nicht entstehen.  Der wesentliche Vor- teil der UVP gegenüber den einzelnen Genehmigungsverfahren nach anderen Umweltgesetzen liegt darin, dass eine Gesamtbetrachtung der Umweltauswir- kungen erfolgt und dabei auch Wechselwirkungen zu berücksichtigen sind. Deshalb hat die LGU dieses Gesetzesvorhaben intensiv geprüft und eine um- fangreiche Stellungnahme erarbeitet. Am stärksten kritisierte die LGU, dass die Entscheidung, welche Anlagen ein UVP-Verfahren durchlaufen müssen, einzig von der Grösse der Anlagen abhängen soll und nicht - wie von der EU vorge- sehen - davon, ob es aufgrund einer Anlage zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt kommen kann. Kommissionen und Arbeitsgruppen Die LGU ist seit 1987 in verschiedenen Kommissionen vertreten. Bereits 2005 wurde in den LGU-Mitteilungen festgestellt, dass die Umweltkommissionen nur selten tagen und seit Jahren mehr oder weniger inaktiv sind, obwohl Hand- lungsbedarf besteht. Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass sich die Situa- tion seither nicht verbessert hat. 2012 nicht getagt haben folgende Kommissionen, in denen die LGU von Mitgliedern oder der Geschäftsstelle vertreten wird: •KommissionfürNatur-undLandschaftsschutz,AndreaMatt •Umweltschutzkommission,AndreaMatt •Magerwiesenkommission,PeterRheinberger,OliverBettin(Ersatzmitglied) Im 
Fischereibeirat, in dem Rainer Kühnis die LGU vertritt, wurde die Fi- schereiverordnung vorberaten und die Gewässerproblematik diskutiert. In der Arbeitsgruppe zu den 
Wildruhezonen versuchte man, sich auf ei- nen Vorschlag für die Wildtierschutzverordnung zu einigen - leider ohne 
Erfolg. Josef Heeb Sehr viele Aufnahmen dieses Jahresberichts   hat Josef Heeb im neuen Naturschutzgebiet Matila- berg fotografiert. Der 54-Jährige lebt in Ruggell und arbeitet in einem liechtensteinischen Industriebetrieb als Betriebsfachmann. In seiner Freizeit ist er gerne als Wanderer oder mit dem Rad unterwegs. Seit circa 30 Jahren fotografiert Josef Heeb die Natur und Landschaft in seiner näheren Umgebung und sehr gerne im Ruggeller Riet, da man sich mit dieser Tätig- keit kreativ mit der Natur auseinander setzen kann. Links von oben nach unten: Schachbrettfalter, Langspornige Handwurz, Ästige Graslilie,   Raupe des Schwalbenschwanzes, Dunkle 
AkeleiPolitische 
Arbeit „Ziel der Gesellschaft sind der Schutz und die Pflege unserer Umwelt, ... Die Gesellschaft verfolgt dieses Ziel insbesondere durch ... frühzeitige Einflussnahme bei Gesetzgebungs- und Planverfahren.“ LGU-Statuten, 1973 Gesetze verpflichten Liechtenstein hat sich international zur Einhaltung eines hohen Umweltschutzniveaus verpflichtet. Diese Standards müssen in die Gesetze übernom- men werden. Der Natur eine Stimme geben Das Verbandsbeschwerderecht führt in der Praxis dazu, dass durch den Einbezug der Umweltorgani- sationen in die Planungen Natur- und Umweltan- liegen frühzeitig bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Da beide Seiten kein Interesse an langwie- rigen und teuren Gerichtsverfahren haben, werden in der Regel einvernehmliche Lösungen 
erarbeitet. Kosteneffizient arbeiten Planungen laufen schneller ab und sind in der Regel billiger, wenn Natur- und Umweltanliegen frühzei- tig berücksichtigt werden, weil die Planung dann entsprechend optimiert werden kann. Die besten und kostengünstigsten Lösungen sind die, bei de- nen Umweltschäden erst gar nicht 
entstehen. Mit hohen Standards vorsorgen Die LGU setzt sich bei Gesetzesvorhaben und Planungen für die Einhaltung hoher Umwelt- schutzstandards ein. Als Stimme der Natur bringt sich die LGU mög- lichst frühzeitig in für Natur und Umwelt heikle Vorhaben ein. Dies geschieht beispielsweise in Kommissionen und Arbeitsgruppen oder bei Be- gehungen und Projekterörterungen. Wenn gesetzlich vorgegebene Standards nicht eingehalten werden, setzt die LGU diese Vorga- ben als äusserstes Mittel auch per Gericht durch.
	        

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