Volltext: LGU Jahresbericht (2007)

Verfahren nach Naturschutzgesetz Zum Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz wurde – auch unter Mithilfe der LGU – eine Richtlinie erarbeitet, welche dann von der Regierung etwas unverbindlicher als «Weglei- tung» verabschiedet wurde. Neu wird für «kleinere» Eingriffe ein vereinfachtes Verfahren etabliert. Die Zahl dieser Ausnahmen wächst seither rasant! Die LGU wird jeweils rechtzeitig darüber informiert und kann ein Verfahren verlangen. So wurden denn im Jahr 2007 nur 10 re guläre Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz durchgeführt (2006:19). Die LGU hat alle Eingriffe in Natur und Landschaft beurteilt und die Entscheidungen von Regierung und Ge- meinde auf ihre Rechtmässigkeit überprüft. Rechtliche Mittel hat sie in einem Fall ergriffen, in Fortsetzung eines Rechtsfalls für eine Stallerweiterung in einer schützenswerten Land- schaft in Ruggell. Die Einsprache war erfolgreich. Umweltverträglichkeitsprüfungen Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ist geregelt, dass grosse Bauten und Ein- griffe auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen. Die LGU hat, wie weitere be- rechtigte Organisationen, an verschiedenen Stationen des Verfahrens die Möglichkeit, Ein- fluss zu nehmen: Sie nimmt teil bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens, reicht Stellungnahmen zu den Berichten ein und kann nötigenfalls Beschwerde gegen einen Ent- scheid einreichen. 2007 wurden UVPs für drei neue Parkhausprojekte gestartet. Hier zeigen sich speziell die Mängel des Verfahrens: Werden die Parkplätze nicht rigoros bewirtschaftet, generieren Park- häuser in der Regel zusätzlichen Verkehr. Die zusätzlichen Luftschadstoffe dieser Einzelpro- jekte liegen aber meist unter den Relevanzwerten, welche spezielle Massnahmen verlangen würden. Selbst dort, wo die Grenzwerte bereits überschritten sind. Was fehlt, sind wirksame planerische Instrumente oder eine strategische Prüfung. Eine solche fehlt auch bei der ge- planten Umfahrungsstrasse «Nordspange Schaan». Die Regierung hat die Umweltverträg- lichkeit der 1. Etappe festgestellt, quasi mit der Begründung, die 2. Etappe sei nicht umwelt- verträglich. Allerdings braucht es laut Bericht die 2. Etappe, damit die erwartete Ent lastungswirkung eintritt. Aus unserer Sicht konnte weder der Nutzen noch die Umwelt- verträglichkeit ausreichend begründet werden, und wichtige Aspekte wie die Anzieh-Wir- kung auf Transitverkehr oder die Alpenkonvention wurden nicht berücksichtigt. Die LGU hat gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Einsprache erhoben. Und zwar er- folgreich – die Regierung wird nochmals über die Bücher gehen müssen. 
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Jahresbericht 2007 Kommissionen und Arbeitsgruppen Die LGU ist in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen des Landes vertreten: in der Naturschutzkommission, im Fischereibeirat, in der Magerwiesenkommission (vertreten durch Nidija Felice), der Kommission öffentlicher Verkehr (vertreten durch Georg Sele) und der Energiekommission. Die Naturschutzkommission tagt wieder regelmässig drei- bis viermal jährlich. Grosse und politisch heikle Eingriffe werden aber nicht in der von uns gewünschten Tiefe diskutiert. Nur in einem Fall hat die Kommission eine Empfehlung an die Regierung abgegeben. Die Liech- tensteinischen Kraftwerke LKW planen ein Umspannwerk in Balzers. Dafür sollte eine Rand- parzelle in einer schützenswerten Landschaft einzoniert werden. Die Regierung lehnte den Eingriff nach intensiver Diskussion tatsächlich ab, denn die Baute ist nicht standortgebun- den. Gemeinde und LKW machten erfolgreich Einsprache gegen diese Entscheidung. Soviel zur Glaubwürdigkeit des Urteils: Das Gericht war der Meinung, dass es sich hier nicht um eine projektbezogene Umzonierung handle. Stellungnahmen 2007 sind vier wegweisende Umweltgesetze von der Regierung vernehmlasst worden: das Energieeffizienzgesetz, das Klimaschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz und das Landwirt- schaftsgesetz. Die LGU hat zu diesen Gesetzesvorlagen ausführlich Stellung genommen (www.lgu.li). Das Umweltschutzgesetz, neu ein Rahmengesetz, fasst verschiedene Bereiche des technischen Umweltschutzes zusammen. Die LGU hat sich – auch im Hinblick darauf, dass sie in den Vollzug nicht eingebunden ist – intensiv mit der umfangreichen Vorlage be- schäftigt und Stellung genommen. Sie hat unter anderem angeregt, den Umgang mit Licht- emissionen zu regeln und Steuern und Abgaben auch auf Anlagen zuzulassen. So könnte zukunftsweisend die gesetzliche Grundlage für Road-Pricing geschaffen werden. Sehr um- strittene Inhalte, und das ist auch der Grenzwert für Strahlung im Hochfrequenzbereich, müssen auf Gesetzesebene und nicht auf Verordnungsebene geregelt werden. Die LGU ar- beitet ab 2008 in einer Arbeitsgruppe der Regierung an den Inhalten der Verordnungen mit. Gemeinsam mit dem Verkehrs-Club Liechtenstein hat die LGU zu zwei Studien Stellung ge- nommen: zur Machbarkeitstudie S-Bahn FL.A.CH (Sargans-Buchs-Feldkirch) sowie zur Studie PUTGAP, Systementwicklung ÖV in 
Liechtenstein. 
6Jahresbericht 2006 
Jahresbericht 
2007Mitsprache Die LGU nimmt ihr gesetzlich verankertes Mit- und Einspracherecht bei Verfahren nach Naturschutzgesetz und bei Umweltverträglichkeitsprüfungen wahr und reicht Stellung nahmen zu Gesetzesentwürfen, Konzepten, Projekten und Studien ein. Laufende Umweltver- träglichkeitsprüfungen –  Nordspange Schaan 1. und 2. Etappe –  Bergbahnenprojekt Malbun –  Inertstoffdeponie Rheinau Eschen –  Parkhaus Düregarte Eschen (Ausnahme) –  Parkhaus LGT Service- zentrum Bendern –  Parkhaus/Sammel - garage Schlucher Malbun Wie s ii verstand, isch das vo niemert s Land. Wie  s ii verstand, isch das vo allna s Land. Roman Banzer, Vaduz (zot-off «S Blau vo Silum»)
	        

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