Volltext: LGU Jahresbericht (2004)

Die LGU arbeitet in Arbeitsgruppen und Kommissionen der Regierung mit. Sie nimmt ihr gesetzlich verankertes Mit- und Einspracherecht bei Verfahren nach Naturschutzgesetz und Umweltverträglich- keitsprüfungsgesetz wahr und reicht Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Konzepten und Projekten ein. 
Kommissionen und 
Arbeitsgruppen Die LGU ist in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen der Landesverwaltung vertreten. Im Jahr 2004 fand die Arbeit in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Ge- setzes und einer Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISG) ihren Abschluss. Die LGU hat zum Resultat in der offiziellen Vernehmlassung ausführ- lich Stellung genommen, insbesondere zur wichtigen Rolle der gesundheitlichen Vor- sorge bei der Festlegung der Grenzwerte. Die Naturschutzkommission hat sich im Jahr 2004 nur zu zwei Begehungen ge- troffen. Die LGU hat in einem Schreiben verschiedene Vollzugsprobleme des Natur- schutzgesetzes aufgezeigt. Sie hat den Antrag gestellt, dass die Naturschutzkom- mission sich der Problematik annimmt und entsprechende Lösungsvorschläge erar- beitet. Die LGU ist zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes Natur und Land- wirtschaft nicht miteinbezogen worden. 
LGUJAHRESBERICHT2004 
89MITSPRACHE 2004 Bedrohte 
Landschaft 
im 
Eschner 
Riet 
Verfahren nach Umweltverträglichkeits- prüfungsgesetz Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ist geregelt, dass grosse Bauten und Eingriffe auf ihre Umweltverträglich- keit geprüft werden müssen. Die LGU hat, wie weitere berechtigte Organisationen, an verschiedenen Stationen des Verfahrens die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen: Sie nimmt teil bei der Festlegung des Untersuchungs- rahmens, reicht Stellungnahmen zu den Berichten ein und kann nötigenfalls Be- schwerde gegen einen Entscheid einreichen. Im Jahr 2004 hat die LGU insgesamt drei UVP-Verfahren bearbeitet. Zum UVP-Bericht der Beschneiungs- anlage Malbun hat die LGU ausführlich Stellung genommen. Das vorgeschlagene Projekt ist aus Sicht der LGU, insbesondere durch die negativen Einflüsse auf den Wasserhaushalt und die Flora sowie unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs, nicht umweltverträglich. Dievonverschie- denen Seiten eingebrachten Stellungnahmen haben dazu geführt, dass das Projekt über- arbeitet wurde. Es soll ein Ergänzungsbericht zur Vernehmlassung vorgelegt werden. Im UVP-Verfahren zum Logistikcenter Hilti AG, Nendeln, hat die Regierung im Mai die Umweltverträglichkeit unter Ein- haltung von zwölf Auflagen festgestellt, unter anderem hat sie für die Bauphase die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen und Geräte mit einer Leistung von mehr als 18 kW verlangt. Die Regierung hat darauf- hin auf Antrag der Hilti AG diese Auflage weitgehend aufgehoben. Die LGU hat ge- gen diesen Entscheid Vorstellung erhoben, welche nach Nichteintreten der Regierung als Beschwerde an den Verwaltungsge- richtshof (VGH) weitergeleitet wurde. Der VGH hat im Oktober zwar nicht die ursprüngliche Auflage wieder gesprochen, aber immerhin den Bauherrn Hilti AG zur Einhaltung der für Liechtenstein vorgesehe- nen Übergangsfristen sowie zur Über- nahme der Kosten verpflichtet. 
Verfahren nach 
Naturschutzgesetz Im Jahr 2004 sind in Liechtenstein 16 Ver- fahren nach Naturschutzgesetz teilweise oder ganz durchgeführt worden. Die LGU hat in diesem Jahr bei keinem neuen Ver- fahren Einsprache gemacht. Bei zwei kriti- schen Fällen hätten die rechtlichen Mög- lichkeiten genau geprüft werden müssen, wenn nicht sowohl die Regierung als auch die Gemeinde eine ablehnende Entschei- dung getroffen hätten. Bei einem weiteren massiven Eingriff in Natur und Landschaft handelte es sich um ein formelles Verfahren eines Deponieprojektes, für das eine Um- weltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden war. Der Eingriff war zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits ausgeführt worden. Der Rechtsfall «Geräteschuppen im Schellenberger Riet» hat im Jahr 2004 seine Fortsetzung gefunden. Das Baupro- jekt soll auf einer Parzelle realisiert werden, welche im Inventar der Naturvorrang- flächen (1992) aufgeführt ist. Die Verwal- tungsbeschwerdeinstanz hat im Januar eine Beschwerde der LGU gutgeheissen und den Entscheid der Gemeinde Schellenberg zur Bewilligung des Eingriffs aufgehoben. Die Gemeinde Schellenberg leitet nun ein neues Verfahren ein. Die Gemeinde muss die Qualität des Eingriffs beurteilen – dies beinhaltet auch die Prüfung des Bedarfs- nachweises und der Standortgebundenheit. Jede Woche wird die Grösse eines Fussball-Spielfeldes überbaut: Die «Verbrauchslandschaft» frisst die «Schönlandschaft».Mario Broggi, 
TriesenVerfahren 
nach Naturschutzgesetz im Jahr 
2004: – Rekultivierung Rüfeschlamm Mühleholzrüfe, Vaduz – Anbau/Umbau Laufstall, Triesen – Neubau Schafstall Balzers – Erlebniswelt Neuguthof «Rhydamm-City» – Betriebserweiterung Landwirtschaftsbetrieb, Triesen – Neubau «Bruthaus» (Fischbrutanlage), Ruggell – Neubau Laufstall mit Wohnhaus, Eschen – Neubau Laufstall, Balzers – Radwegverbindung Mauren-Feldkirch – Verlegung Waldweg Steinbruch Limseneck, Ruggell – Erweiterung Deponie im Rain 2. Etappe, Vaduz – 10kV-Verbindungsleitung Eschen-Ruggell – Pferdestall mit Wohnungen, Eschen – Heustall/Maschinenschopf, Balzers – Neubau Pferdestall, Balzers – Verlegung Strasse «Hinterm Schloss», Schellenberg Stellungnahmen: – Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Schaffung eines Gesetzes und einer Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISG) – Vernehmlassungsbericht über die Neufassung des Baugesetzes – Wirtschaftsleitbild – Leitbild Entwicklungskonzept Alpenrhein IRKA/IRR – Massnahmen Entwicklungskonzept Alpenrhein IRKA/IRR
	        

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