Die LGU vertritt ihre Anliegen auch im Rahmen verschiedener institutionalisierter Prozesse. Es sind dies die Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Kommissionen der Regierung, die Wahrnehmung des Ver- bandsbeschwerderechts bei Verfahren nach Naturschutzgesetz und Umweltver- träglichkeitsprüfungsgesetz sowie die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Gesetzes- entwürfen, Konzepten und Projekten ein- zureichen.Kommissionen
und
Arbeitsgruppen Die LGU ist in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen der Landesverwaltung vertreten. Eine wichtige Arbeit im Jahr 2003 war die Teilnahme an insgesamt elf Sitzun- gen zur Erarbeitung eines Gesetzes und einer Verordnung zum Schutz vor nicht- ionisierender Strahlung (NISG). Die LGU hat verschiedene Anliegen eingebracht, von denen im Vernehmlas- sungsbericht einige berücksichtigt worden sind. Bei der Diskussion der Grenzwerte im Hochfrequenzbereich (Mobilfunk) sprach sich die LGU klar für eine Senkung gegen- über den schweizerischen Immissions- und Anlagegrenzwerten aus. Aus ihrer Sicht ist das Prinzip der Vorsorge höher zu werten als wirtschaftliche und netztechnische Überlegungen. Dies insbesondere bei einer neuen, schlecht erforschten Technologie, deren Unschädlichkeit nicht bewiesen wer- den konnte. Dass die LGU in vielen Punk- ten nicht hinter dem Vernehmlassungsbe- richt stehen kann, hat sie in einer Stellung- nahme klar zum Ausdruck gebracht. Verfahren nach
Naturschutzgesetz Im Jahr 2003 sind in Liechtenstein elf Ver- fahren nach Naturschutzgesetz teilweise oder ganz durchgeführt worden. Die LGU hat in zwei Fällen Beschwerde erhoben, wobei der zweite Fall ein bereits mehrjäh- riger Rechtsfall darstellt. Eine Beschwerde richtete sich gegen den Eingriff Neubau Laufstall Foppa, Trie- senberg. Die Beschwerde der LGU bezog sich ausschliesslich auf den Eingriff in die Landschaft. Der Eingriff in den Naturhaus-
LGUJAHRESBERICHT2003
89MITSPRACHE 2003 Kommissionen und
Arbeitsgruppen: – Naturschutzkommission – Fischereibeirat – Magerwiesenkommission – Kommission öffentlicher Verkehr (vertreten durch VCL) – Deponiekommission – Bodenschutzkommission – Arbeitsgruppe NIS-Gesetz – Plattform Öffentlichkeit IRKA/IRR
Unumstrittener
Eingriff:
Solarkraftwerk
Rheinbrücke
Vaduz-Sevelenhalt
konnte zum Zeitpunkt der Beschwerde aus verschiedenen Gründen durch die LGU nicht beurteilt werden. Nach einer Neube- urteilung und verschiedenen Abwägungen zog die LGU die Beschwerde im November 2003 zurück. Die Regierung hat – entge- gen den Empfehlungen sämtlicher zustän- diger Ämter – den Bau inzwischen bewilligt. Weiter ist im Jahr 2003 ein Verfahren fortgesetzt worden, welches seinen Anfang vor mehreren Jahren genommen hatte: der Fall Geräteschuppen Schellenberger Riet. Die Verwaltungsbeschwerdeinstanz hatte im August 2002 entschieden, dass die Gemeinde den Fall neu beurteilen und neuerlich darüber entscheiden muss. Die Gemeinde Schellenberg hat nur letzterem entsprochen. Sie hat im Juli 2003 den Ein- griff erneut bewilligt, ohne eine qualitative Prüfung des Eingriffs vorzunehmen. Die LGU hat gegen diesen Entscheid erneut Beschwerde erhoben. Inzwischen hat eine konstruktive Aussprache zwischen der Gemeinde und der LGU stattgefunden. Verfahren nach Umweltverträglichkeits- prüfungsgesetz Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ist geregelt, dass grosse Bauten und Eingriffe auf ihre Umweltverträglich-