leitet. Bei drei Projekten geht es um Parkplätze, bei einem um die Erweiterung der Deponie und den Kiesabbau im Rain in Vaduz. Zum letzteren gab die LGU bereits im Vorfeld eine Stellungnahme ab. Bis Ende Jahr war das Projekt nicht weiter fortgeschritten. Mit der VPBank konnte die Einigung erzielt werden, dass sie ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches in der Regierungsentscheidung verbindlich erwähnt wurde. • Gegen die Entscheidung der Regierung im Fall "Parkhaus Blumenau" in Triesen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden müsse, erhob die LGU
Beschwerde. Der Schwellenwert im Sinne von Artikel 4 des Gesetzes "Änderung einer bestehenden Anlage" wird unserer Ansicht nach ein- deutig überschritten. Die Entscheidung der Vervvaltungsbeschwerdeinstanz (VBI) steht noch aus.
• Beim Mehrzweckgebäude Eschen
ist letztes Jahr der Unter- suchungsrahmen durch die Entscheidung der Regierung festgelegt worden, gegen den die LGU keine Beschwerde erhoben hat. •
Die Entscheidung der Regierung über die Umweltverträglichkeit des Ausbaus der ARA Bendern
wurde ebenfalls in diesem Jahr gefällt. Die LGU hat keine Beschwerde erhoben. • Zur Umweltver- träglichkeit des Untertageabbaus in Balzers
gaben wir in diesem Jahr eine Stellungnahme ab. Es ging vor allem darum, den Verkehr zum Steinbruch und von ihm weg zu konzentrieren und den Rheindamm davon frei zu machen. Wir sprachen auch einige Themen an, welche im Umweltverträglichkeitsbericht unklar waren. Dazu gehörte die Verbindlichkeit der Auflagen. Der Entscheid der Regierung über die Umweltverträglichkeit wurde im August gefällt. Auch in diesem Fall hat die LGU keine Beschwerde erhoben.
• Die Geschäftsführerin nahm an ausgewählten Tagungen, Workshops und Weiterbildungen
teil. • Im Oktober 2000 führte die LGU gemeinsam mit der Erklärung von Bern (EvB), Swissaid, Greenpeace, dem WWF, Terre des Hommes und Pro Natura aus der Schweiz und dem Verein