Volltext: LGU Jahresbericht (1999)

 schuf damit ein weiteres zentrales Urteil im Natur- und Umweltschutz. Das Baugesetz wiederhole und verschärfe Bestimmungen des NSG. Das Besondere des NSG liege nicht nur in der Beschreibung der Massnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, sondern auch im speziellen Verfahren, das es vorschreibt. Die LGU hat im Verfahren nach NSG somit Beschwerdemöglichkeit, falls Beschneiungsanlagen bewilligt werden sollten. •  In diesem Jahr fanden 7 Sitzungen der Naturschutzkommission 
der Regierung statt. Wiederum vertrat Regula Imhof die LGU in dieser Kommis- sion. Themen waren die Ausweitung des Helikopterlande- platzes in Balzers, der Schutz von Inventarobjekten landes- weiter Bedeutung, ein Konzept naturkundlicher Forschung (Monitoring-Programm), die Zerstörung der Biotop-Inventarfläche B 11.5, die Erstellung eines Handbuches zum Natur- und Landschaftsschutzgesetz, die Untersuchung der Kiesbänke des Alpenrheins, die Arbeitsweise der Kommission (Formular für die Eingriffsbeurteilung etc.) die Beurteilung von verschiedenen Projekten nach Naturschutzgesetz (Wald- strasse Malanser in Eschen/Gamprin, WC-Anlage Pfadfinderplatz bei der Oberen Burg Schellenberg, Wederaufbau der Jagdhütte Iraggell, Aussiedlerbetrieb Simon Schierscher, Geräteschuppen im Schellenberger Riet, Plakatstellwände in Vaduz, Verlegung Kompostplatz in Triesen, Überbauung Schlossstrasse Triesenberg, Um- spannwerk Schaan etc.), die landesweite Koordination zwischen den Gemeinden bezüglich Grabenbewirtschaftung, ein Konzept für die naturkundliche Forschung in Liechtenstein, Wald in der Bauzone (Beispiel Gamprin), die Beschneiungsanlage in Malbun, das Wanderbuch der LGU, das Projekt "Exotische Stimmen im Bannriet"
	        

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